Liebe Bürgerinnen und Bürger,
die Grundsteuerreform hat bundesweit für viele Fragen und auch für Verunsicherung gesorgt. Uns war von Anfang an wichtig, dass die Umsetzung in Graal-Müritz transparent, fair und vor allem aufkommensneutral erfolgt.
Maßstab hierfür war das geplante Steueraufkommen des Jahres 2024 in Höhe von 600.000 Euro. Für das Jahr 2026 wurde nun eine Sollstellung in Höhe von 595.000 Euro vorgenommen. Damit bewegt sich das tatsächliche Gesamtaufkommen weiterhin auf dem angestrebten Niveau.
Das bedeutet ausdrücklich:
In der Gesamtheit kommt es durch die Reform zu keiner Mehrbelastung der Bürgerinnen und Bürger unserer Gemeinde.
Um diese Aufkommensneutralität zu gewährleisten, wurde der Hebesatz zunächst von 410 v. H. auf 185 v. H. abgesenkt und in einem weiteren Schritt auf 205 v. H. angepasst. Diese Anpassungen waren notwendig, um die neuen Bewertungsgrundlagen auszugleichen und das Gesamtaufkommen stabil zu halten.
Uns ist bewusst, dass es im Einzelfall zu Veränderungen kommen kann – sowohl nach oben als auch nach unten. In einigen Fällen besteht noch Klärungsbedarf, zudem sind beim Finanzamt weiterhin Widersprüche anhängig. Hier bitten wir noch um etwas Geduld, bis alle Verfahren abschließend bearbeitet sind.
Für uns gilt weiterhin: Die Gemeinde darf und wird die Grundsteuerreform nicht nutzen, um zusätzliche Einnahmen zu generieren. Ziel war und ist eine gerechte und solide Finanzierung unserer kommunalen Aufgaben – nicht mehr und nicht weniger.