Grundsätzlich sind aufgefundene Tiere, die von Menschen gehalten werden (Hunde, Katzen, Ziervögel, Schildkröten etc.) als Fundtier einzustufen. Fundtiere müssen dem Fundbüro der Gemeinde und außerhalb der Sprechzeiten der Polizei gemeldet/angezeigt oder direkt zum Tierheim Klockenhagen (Am Tannenberg 7, 18311 Klockenhagen; Telefon: 03821 390951) gebracht werden. Mit der Abgabe des Fundtieres im zuständigen Tierheim gilt die Anzeigepflicht als erfüllt. Grundsätzlich besteht eine Anzeigepflicht, eine Verwahrpflicht des Tieres sowie eine Kostentragungspflicht.
Es gilt der Grundsatz: „Wer füttert, ist verantwortlich!“
Bitte bedenken Sie, dass Begegnungen mit Wildtieren mitunter nicht ungefährlich sind. Ein verletztes Tier kann eventuell aggressiv reagieren, bei einem kranken Tier kann ggfs. eine Ansteckungsgefahr bestehen oder eine Tiermutter will ihre vermeintlich bedrohten Jungen schützen. Die meisten unserer heimischen Wildtiere (Rehe, Hirsche, Füchse etc.) unterliegen dem Jagdrecht. Die Entscheidung über ihren Verbleib obliegt dem Jagdpächter! Streng geschützte Wildtiere (Eulen, Greifvögel, Fledermäuse etc.) sind bei Mitnahme der zuständigen Naturschutzbehörde zu melden (Landesamt für Umwelt, Naturschutz und Geologie M-V; Telefon: 03843 7770). Finden Sie offensichtlich verletzte, hilflose oder kranke Wildtiere, wenden Sie sich an die Rettungsleitstellen unter 112 oder an den zuständigen Jäger! Hier verfügt man über die notwendigen Kenntnisse, um qualifiziert Hilfe leisten bzw. effektiv organisieren zu können. Nachlesen können Sie dies auch auf der Internetseite des Ministeriums für Landwirtschaft, Umwelt und Verbraucherschutz Mecklenburg-Vorpommern unter www.lu.mv-regierung.de.
Hinweis: Wer mit einem Tier - gleichwohl, ob es sich um ein Haus- oder Wildtier handelt - in einen Verkehrsunfall verwickelt ist, wendet sich an die Polizei unter 110.