Für alle Erdwahlstellen, die im Jahr 1998 mit 25jähriger Ruhezeit erworben wurden, endet die Liegezeit im laufenden Jahr 2023. Dies gilt auch für alle Urnengrabstellen, die im Jahr 2003 erworben wurden.
Wir bitten alle Grabstellennutzer, auf den Ablauf des Nutzungsrechtes zu achten (steht im Grabnutzungsvertrag) und eine Verlängerung oder Rückgabe der Grabstellen bei der Friedhofsverwaltung zu veranlassen.
Für Reihengräber, die im Jahr 1998 erworben wurden, endet die Liegezeit. Eine Rückgabe der Grabstellen kann nur erfolgen, wenn die Grabstelle beräumt und die Grabmale einschließlich ihrer Fundamente abgeräumt worden sind.
Öffnungszeiten: Dienstag von 10-12 Uhr und 14-16 Uhr und Donnerstag von 10-12 Uhr
Weitere Auskünfte: Tel. 03834 85362960