Die von der Bürgerschaft der Universitäts- und Hansestadt Greifswald in der Sitzung am 27.09.2010 beschlossene Satzung über die 2. Änderung des Bebauungsplans Nr. 58 - Gut Koitenhagen - (Abgrenzung gemäß Planausschnitt im Bereich zwischen Koitenhäger Landstraße und Straße Am Elisenpark), bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und dem Text (Teil B), einschließlich der baugestalterischen Festsetzungen gemäß § 86 Landesbauordnung Mecklenburg-Vorpommern (LBauO M-V), wird hiermit bekanntgemacht.
Die Satzung über die 2. Änderung des Bebauungsplans Nr. 58 - Gut Koitenhagen - tritt gemäß § 10 Abs. 3 in Verbindung mit § 214 Abs. 4 BauGB rückwirkend zum 30.05.2013 in Kraft.
Die Öffentlichkeit kann die Satzung über die 2. Änderung des Bebauungsplans Nr. 58 – Gut Koitenhagen - und die Begründung mit Umweltbericht und die zusammenfassende Erklärung sowie die zur Anwendung kommenden technischen Bestimmungen und DIN-Normen ab diesem Tag in der Universitäts- und Hansestadt Greifswald, Stadtbauamt, Markt 15/Stadthaus - während der folgenden Zeiten einsehen und über den Inhalt Auskunft verlangen:
| Dienstag | 9.00 - 12.00 Uhr und 14.00 - 18.00 Uhr |
| Mittwoch | 9.00 - 12.00 Uhr |
| Donnerstag | 9.00 - 12.00 Uhr und 14.00 - 16.00 Uhr |
| Freitag | 9.00 - 12.00 Uhr. |
Eine beachtliche Verletzung der in § 214 Absatz 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 BauGB bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften, eine unter Berücksichtigung des § 214 Absatz 2 BauGB beachtliche Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis des Bebauungsplans und des Flächennutzungsplans sowie beachtliche Mängel des Abwägungsvorgangs nach § 214 Absatz 3 Satz 2 BauGB werden gemäß § 215 BauGB unbeachtlich, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit dieser Bekanntmachung schriftlich gegenüber der Universitäts- und Hansestadt Greifswald unter Darlegung des die Verletzung begründenden Sachverhalts geltend gemacht worden sind.
Auf die Vorschriften des § 44 Absatz 3 Sätze 1 und 2 sowie Absatz 4 BauGB über die fristgemäße Geltendmachung etwaiger Entschädigungsansprüche für Eingriffe in eine bisher zulässige Nutzung und über das Erlöschen von Entschädigungsansprüchen sowie auf die Bestimmung des § 5 Absatz 5 Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern (KV M-V) in der Fassung der Bekanntmachung vom 13. Juli 2011 (GVOBl. M-V, S. 777), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 23. Juli 2019 (GVOBl. M-V, S. 467), wird hingewiesen.
Die Satzung über die 2. Änderung des Bebauungsplans Nr. 58 – Gut Koitenhagen - mit Begründung und der zusammenfassenden Erklärung werden nach Ausfertigung der Satzung gemäß § 10a Absatz 2 BauGB in das Internet unter der Adresse –
https://www.greifswald.de/de/verwaltung-politik/ortsrecht/baurecht/bebauungsplaene/ - sowie in das Bau- und Planungsportal M-V unter der Adresse - https://bplan.geodaten- mv.de/Bauleitplaene - ergänzend eingestellt.
Zu informatorischen Zwecken ist diese Bekanntmachung ab dem Tag ihrer ortsüblichen Bekanntmachung im "Greifswalder Stadtblatt" auch im Internet unter der Adresse - https://www.greifswald.de/de/verwaltung-politik/ortsrecht/oeffentliche-bekanntmachungen/ - aufrufbar.
Auf die Datenschutzerklärung der Universitäts- und Hansestadt Greifswald wird ausdrücklich aufmerksam gemacht - https://www.greifswald.de/de/datenschutzerklaerung/.
Greifswald, den 11.01.2024