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Greifswalder Stadtblatt
Ausgabe 1/2025
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Wahlbenachrichtigungen für die Bundestagswahl werden bis 2. Februar zugestellt##Briefwahlbüro ab 3. Februar geöffnet

Am 23. Februar findet die vorgezogene Bundestagswahl statt. Die Wahlbenachrichtigungen werden jeder wahlberechtigten Person bis zum 2. Februar 2025 zugestellt. Das Wahlalter beträgt 18 Jahre.

Hinweise zur Briefwahl

Wer per Briefwahl abstimmen möchte, kann den Wahlschein online auf der Internetseite der Stadt (www.wahlschein.de/13075039) abrufen. Die Beantragung ist aber auch per E-Mail möglich an wahl03@greifswald.de oder per Post, indem der Antrag auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung ausgefüllt und abgeschickt wird. Folgende Angaben werden benötigt: der vollständige Name, alle Vornamen, Anschrift, Geburtsdatum und, wenn ein anderer Zustellort gewünscht wird, die Anschrift, an die die Unterlagen geschickt werden sollen. Ein telefonischer Antrag ist nicht zulässig. Sobald die kompletten Wahlunterlagen vorliegen, wird mit der Versendung begonnen.

Wer keine Wahlbenachrichtigung erhalten hat, kann sich an das Wahlbüro der Stadt wenden (8536-1330 und 1333)

Das Briefwahlbüro ist ab 3. Februar im Verwaltungsgebäude am Tierpark im Raum TE36 geöffnet (zu erreichen über den Haupteingang des Verwaltungsgebäudes, Lange Straße 2a). Dann kann bereits direkt vor Ort abgestimmt bzw. der Antrag abgegeben werden. Voraussichtlich liegen noch nicht gleich am 03.02.2025 die Stimmzettel vor. Gleichzeitig liegt das Wählerverzeichnis vom 3. bis 7. Februar zur Einsicht aus.

Öffnungszeiten Briefwahlbüro:

Montag bis Donnerstag 09:00 – 12:30 und 13:30 bis 18:00 Uhr

Freitag 09:00 – 12:30 und 13:30 bis 15:00 Uhr

Informationen zu den Wahlvorständen und Wahlbezirken:

In Greifswald haben sich bereits ausreichend Wahlhelferinnen und Wahlhelfer gemeldet. Insgesamt werden mindestens 425 benötigt. „Bereits nach unseren ersten Aufrufen haben sich über 600 Freiwillige gemeldet. Das gab es zuvor noch nie.“, sagte die Leiterin des Wahlbüros Eveline Janzen. „Für diese großartige Unterstützung und das Engagement der Bürgerinnen und Bürger möchten wir uns ausdrücklich bedanken.“ Je nach ausgeübter Funktion im Wahllokal erhalten sie eine Aufwandsentschädigung von 45,00 bis 80,00 Euro.

Besondere Hinweise:

Bei den Wahllokalen gibt es eine Änderung: so wird diesmal nicht im Hafenamt in Wieck gewählt, sondern in der Kirchgemeinde Wieck/Ladebow (Kirchstr. 30, barrierefreier Eingang über den Hof).

Einige Briefwahlbezirke wurden durch das Statistische Bundes- und Landesamt speziell gekennzeichnet. Diese sogenannten repräsentativen Wahlbezirke erhalten Stimmzettel mit Unterscheidungsaufdruck nach Geschlecht und Geburtsjahr, damit im Nachgang zur Wahl Erhebungen zum Wahlverhalten in den einzelnen Altersgruppen nach Geschlecht vorgenommen werden können.

Wahlforschungsinstitute sind ebenfalls am Wahltag unterwegs. So will die Forschungsgruppe Wahlen vor dem Wahllokal 092 am Humboldt-Gymnasium den Wählerinnen und Wählern allgemeine und anonyme Fragen stellen. Diese können freiwillig antworten.

Für sehbeeinträchtigte Menschen wird die rechte obere Ecke des Stimmzettels besonders gekennzeichnet, damit sie diesen richtig in eine spezielle Schablone einlegen können. Diese Schablone müssen sich Betroffene selbst mitbringen. Weitere Informationen: Blinden- und Sehbehindertenverein M-V e.V. 0381 778980.

Weitere Informationen rund um die Wahlen finden Sie im Internet unter:www.greifswald.de/wahlen