Für alle Erdwahlstellen, die im Jahr 2001 mit 25jähriger Ruhezeit erworben wurden, endet die Liegezeit im laufenden Jahr 2026.
Dies gilt auch für alle Urnengrabstellen (ausgenommen Urnengemeinschaftsanlage), die im Jahr 2006 erworben wurden.
Wir bitten alle Grabstellennutzer, auf den Ablauf des Nutzungsrechtes zu achten (steht im Grabnutzungsvertrag) und eine Verlängerung oder Rückgabe der Grabstellen bei der Friedhofsverwaltung zu veranlassen.
Für Reihengräber, die im Jahr 2001 erworben wurden, endet die Liegezeit.
Eine Rückgabe der Grabstellen kann nur erfolgen, wenn die Grabstelle beräumt und die Grabmale einschließlich ihrer Fundamente abgeräumt worden sind.
| Öffnungszeiten: | Dienstag | 10-12 Uhr und 14-16 Uhr |
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| Donnerstag | 10-12 Uhr |
Auskünfte unter Telefon: 03834 / 8536 2960