Der Bürgerschaftssaal im Rathaus
Am 9. Juni 2024 finden die Europa- und voraussichtlich die Kreistags und Bürgerschaftswahlen statt. Im Vorfeld der Wahlen startet die Stadtverwaltung im Stadtblatt eine Reihe, in der die bürgerschaftlichen Gremien vorgestellt werden. Ziel ist es, die Bürgerinnen und Bürger angesichts der bevorstehenden Kommunalwahl gut zu informieren. Sie sollen so einen Überblick über die Entscheidungsfindung vor Ort erhalten und zum anderen über die Möglichkeiten der eigenen Beteiligung informiert werden.
Die Bürgerschaft
Die Bürgerschaft hat in Greifswald 43 ehrenamtliche Mitglieder. Diese gehören unterschiedlichen Parteien an, die sich zu Fraktionen zusammenschließen. Sie können aber auch parteilos sein. Für ihre Arbeit erhalten sie eine Aufwandsentschädigung.
Das Gremium wird alle 5 Jahre neu gewählt. Im Gegensatz zum Bundestag oder dem Landtag ist die Bürgerschaft der Universitäts- und Hansestadt Greifswald kein Parlament. Sie ist Teil der sogenannten Selbstverwaltung. Denn die Bürgerschaft gibt die Rahmenbedingungen vor, nach denen die Stadtverwaltung handelt. Dazu gehört zum Beispiel die Haushaltsplanung (wie viel Geld wird wofür ausgegeben), die Bauleitplanung (was wird wo gebaut) oder die Werteplanung (wofür soll sich die Stadt wie einsetzen). Mit ihren Anträgen beauftragen die Mitglieder der Bürgerschaft die Verwaltung, in ihrem Sinne tätig zu werden. Die grundlegenden Ideen der Ehrenamtlichen werden dann von den Fachleuten in den Ämtern aufgenommen und in einer rechtlich sicheren Planung verarbeitet.
Nachdem die Bürgerschaft beispielsweise den Bau eines Spielplatzes beschlossen hat, bereitet die Verwaltung alle dafür notwendigen Maßnahmen vor, wie beispielsweise eine entsprechende Planung, die Einholung der Baugenehmigung oder die Ausschreibung der Bauleistung. Zwischendurch werden die Mitglieder der Bürgerschaft immer wieder über den Stand informiert, bis der Spielplatz schließlich gemeinsam an die neuen Nutzerinnen und Nutzer übergeben wird.
Die Bürgerschaft wählt sich als Vorsitz eine Präsidentin oder einen Präsidenten, die die Interessen der Mitglieder nach außen vertreten. Bei der Organisation der Sitzungen wird der oder die Präsident*in durch die Kanzlei der Bürgerschaft unterstützt. Die Kanzlei ist zudem das Bindeglied zwischen Bürgerschaft und Verwaltung.
Die Bürgerschaft tagt in der Regel alle zwei Monate öffentlich im Bürgerschaftsaal des Rathauses. Die Sitzung wird im Livestream übertragen und kann auch im Nachhinein über Youtube angeschaut werden.
Für ihre Arbeit nutzt die Bürgerschaft weitere Gremien, wie beispielsweise Ausschüsse oder Ortsteilvertretungen. Diese werden in den nächsten Ausgaben vorgestellt.