Am 9. Juni 2024 finden die Kreistags- und Bürgerschaftswahlen sowie die Europawahlen statt. Im Vorfeld der Wahlen stellt die Stadtverwaltung in einer Reihe die bürgerschaftlichen Gremien vor. Ziel ist es, die Bürgerinnen und Bürger angesichts der bevorstehenden Kommunalwahl gut zu informieren. Sie sollen so einen Überblick über die Entscheidungsfindung vor Ort erhalten und zum anderen über die Möglichkeiten der eigenen Beteiligung informiert werden.
Nachdem in der letzten Ausgabe des Stadtblattes die Bürgerschaft näher vorgestellt wurde, geht es diesmal um die Ausschüsse. Da die Vorlagen, die die Verwaltung und Fraktionen einbringen, mitunter sehr komplex sind, werden möglichst alle Themen vorher in unterschiedlichen Ausschüssen beraten. Dort können sich die Mitglieder intensiv mit den Themen auseinandersetzen und gemeinsam diskutieren. Momentan gibt es sechs Fachausschüssen, die sich mit speziellen Themen auseinandersetzen:
Ausschuss für Finanzen, Liegenschaften und Beteiligungen (FA)
Ausschuss für Soziales, Jugend, Sport, Inklusion, Integration, Gleichstellung und Wohnen (SoA)
Ausschuss für Bauwesen, Klimaschutz, Umwelt, Mobilität und Nachhaltigkeit (BuK)
Ausschuss für Wirtschaft, Tourismus, Digitalisierung und öffentliche Ordnung (WA)
Ausschuss für Bildung, Kultur, Universität, internationale Beziehungen und Wissenschaft (BiA)
Rechnungsprüfungsausschuss (RPA)
Die Mitglieder der Ausschüsse werden von der Bürgerschaft berufen. Dabei handelt es sich entweder um Mitglieder der Bürgerschaft oder Personen aus der Bevölkerung, die einschlägiges Wissen im Fachbereich besitzen und von den Fraktionen benannt werden. Die Mitglieder in den jeweiligen Ausschüssen werden von Fachleuten aus der Verwaltung oder der Wirtschaft beraten. Es können Fragen gestellt, Betroffene gehört und Meinungen ausgetauscht werden. Die Ausschüsse geben zumeist eine Empfehlung an die Bürgerschaft ab, wie abgestimmt werden sollte. Die Bürgerschaft ist an diese Empfehlungen allerdings nicht gebunden.
Ein spezieller Ausschuss ist der Hauptausschuss. Dieser ist nicht nur beratend tätig, sondern kann zu bestimmten Themen Beschlüsse fassen. Die Bürgerschaft legt dabei in der Hauptsatzung der Stadt fest, in welchen Angelegenheiten der Hauptausschuss entscheidet. Momentan sind das beispielsweise die Annahme von Spenden, Mietverträge oder Vergabeverfahren in jeweils genau bestimmter Höhe. Zusätzlich wird im Hauptausschuss darüber beraten, was auf die Tagesordnung der Bürgerschaft kommt. Dabei fließen auch Anregungen der Ortsteilvertretungen ein. Dieses Gremium wird in der nächsten Ausgabe genauer vorgestellt.