Die Universitäts- und Hansestadt Greifswald bittet interessierte Bürger*innen, sich als Wahlhelfer*in bei der vorgezogenen Bundestagswahl 2025 zu engagieren. Für die Besetzung der 42 allgemeinen Wahlbezirke und 18 Briefwahlbezirke werden mindestens 425 Freiwillige benötigt.
Grundsätzlich kann jede wahlberechtigte Person als Wahlhelfer*in eingesetzt werden: jeder Deutsche, der am Wahltag mindestens 18 Jahre alt ist und seinen Hauptwohnsitz seit mindestens 3 Monaten in der Bundesrepublik Deutschland hat und nicht nach § 13 BWG vom Wahlrecht ausgeschlossen ist. Für einen Einsatz in einem Wahlbezirk der Universitäts- und Hansestadt Greifswald sollten Sie auch hier wohnhaft sein.
Besondere Vorkenntnisse sind für die Tätigkeit in einem Wahlvorstand nicht erforderlich.
Ein Wahlvorstand besteht aus Wahlvorsteher*in, Schriftführer*in, deren Stellvertretungen sowie den Beisitzer*innen. Die Wahlhelfer*innen erhalten rechtzeitig vor der Wahl ein Berufungsschreiben, welches die Funktion und den Einsatzort (Wahllokal) benennt. Ziel ist es, Wahlhelfer*innen in ihrem eigenen Wahlbezirk oder zumindest in unmittelbarer Nähe einzusetzen.
Die Wahlvorsteher*innen, deren Stellvertreter*innen sowie die Schriftführer*innen werden im Vorfeld der Wahl im Rahmen einer Schulung in ihre Aufgaben eingewiesen.
Für das Engagement im Wahlehrenamt zahlt die Universitäts- und Hansestadt Greifswald eine Aufwandsentschädigung in Abhängigkeit der ausgeübten Funktion, von 45,00 € bis 80,00 Euro.
Ein Online-Formular für die Anmeldung sowie Antworten zu den wichtigsten Fragen bezüglich des Wahlehrenamtes finden sich unter www.greifswald.de/wahlen
Für weitere Informationen und Auskünfte stehen die Mitarbeiter*innen des Wahlbüros gern telefonisch unter 03834 8536-1332 oder per E-Mail an d.kuttner@greifswald.de zur Verfügung.