Die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung zum Vorentwurf des Bebauungsplans Nr. 3
- Stralsunder Straße - (Abgrenzung gemäß Planausschnitt) erfolgt durch die Veröffentlichung im Internet unter der Adresse - https://www.greifswald.de/de/verwaltung-politik/auslegungen/oeffentlichkeits-und-behoerdenbeteiligung-in-der-bauleitplanung/
vom 15.01.2024 bis einschließlich 15.02.2024
Zusätzlich wird der Vorentwurf des Bebauungsplans Nr. 3 - Stralsunder Straße - sowie dessen Begründung durch öffentlichen Aushang während der Dauer der oben genannten Veröffentlichungsfrist im Stadtbauamt der Universitäts- und Hansestadt Greifswald, Abteilung Stadtentwicklung/untere Denkmalschutzbehörde, Markt 15, 17489 Greifswald zur Einsicht zu folgenden Zeiten ausgelegt:
| Montag | 9.00 - 16.00 Uhr |
| Dienstag | 9.00 - 18.00 Uhr |
| Mittwoch | 9.00 - 16.00 Uhr |
| Donnerstag | 9.00 - 16.00 Uhr |
| Freitag | 9.00 - 12.00 Uhr |
Während dieser Zeiten wird Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung gegeben.
Während der Veröffentlichungsfrist können Stellungnahmen zu dem Vorentwurf des o. g. Bebauungsplans abgegeben werden. Die Stellungnahmen sind vorzugsweise elektronisch an die folgende E-Mail-Adresse: stadtplanung@greifswald.de zu übermitteln. Bei Bedarf können diese aber auch auf anderem Weg abgegeben werden. Auch Kinder und Jugendliche sind Teil der Öffentlichkeit.
Stellungnahmen, die nicht fristgerecht abgegeben werden, können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben.
Zu informatorischen Zwecken ist diese Bekanntmachung ab dem Tag ihrer Erscheinung im "Greifswalder Stadtblatt" auch im Internet unter der Adresse - https://www.greifswald.de/de/verwaltung-politik/ortsrecht/oeffentliche-bekanntmachungen/ - aufrufbar.
Auf die Datenschutzerklärung der Universitäts- und Hansestadt Greifswald wird ausdrücklich aufmerksam gemacht - https://www.greifswald.de/de/datenschutzerklaerung/.
Greifswald, den 05.12.2023