Um den Winterdienst kümmern sich die Mitarbeitenden des städtischen Bauhofs. In Friedrichshagen wird der Schnee durch eine Fremdfirma geräumt, das Streuen übernimmt die Stadt. Insgesamt umfasst der Tourenplan der Stadt 190 Kilometer Straße und 50 Kilometer Geh- und Radwege.
Der städtische Winterdienst beräumt allerdings nur jene Straßen, die auch gereinigt werden. Welche das sind, regelt die Straßenreinigungssatzung. Alle Straßen, die hier nicht aufgeführt werden, müssen durch die Grundstückseigentümer geräumt werden.
Das bedeutet, dass Anwohner*innen und Eigentümer*innen für verkehrsberuhigte Straßen und Anliegerstraßen selbst verantwortlich sind. Sie müssen die Straße jeweils bis zur Fahrbahnmitte räumen. Auch der Winterdienst auf den Gehwegen, den gemeinsamen Geh-und Radwegen sowie auf Gehwegen mit dem Zeichen „Radfahrer frei“ ist auf die Eigentümer*innen der angrenzenden Grundstücke übertragen. Die getrennt vorhandenen Radwege werden durch den städtischen Bauhof beräumt. Der Schnee darf allerdings nicht auf die Straße geschoben werden, sondern muss auf den Grundstücken gelagert werden. Zum Streuen dürfen nur abstumpfende Mittel wie Sand, Kies und Split benutzt werden, Salz oder Asche sind nicht erlaubt.
Weitere Hinweise zum Winterdienst: www.greifswald.de/winterdienst