Festsetzung der Grundsteuer in der Universitäts- und Hansestadt Greifswald für das Kalenderjahr 2025 nach neuem Recht (Grundsteuerreform)
| 1. | Die Hebesätze für die Grundsteuer A und B wurden mit der Hebesatzsatzung ab dem Haushaltsjahr 2025 mit Beschluss der Bürgerschaft vom …..BV-V/08/0076-01 festgesetzt. Am 01.01.2025 trat/tritt[SD1] die Hebesatzsatzung in Kraft. Die Hebesätze betragen für die Grundsteuer A (land- und forstwirtschaftliches Vermögen) 214 Prozent und für die Grundsteuer B (Grundvermögen) 417 Prozent. |
| 2. | Grundsteuerbescheide, die vor dem 01.01.2025 erlassen wurden, sind kraft Gesetzes zum 31.12.2024 aufgehoben, soweit sie auf Grundlage des alten Rechts erlassen wurden (§ 266 BewG). |
| 3. | Für das Kalenderjahr 2025 werden in allen Fällen neue Grundsteuerbescheide erlassen. |
| 4. | Der Grundsteuerbescheid ist ein Folgebescheid. Grundlagenbescheid hierfür ist der Grundsteuerwert- und der Grundsteuermessbescheid vom Finanzamt. Die Daten dafür waren durch den Eigentümer in der Grundsteuererklärung anzugeben. Bei Fragen oder Einwendungen zum Grundsteuerwert- bzw. Grundsteuermessbescheid wenden Sie sich bitte an Ihr Finanzamt. |
| 5. | Die Gemeinde ist an den Grundsteuermessbescheid gebunden – auch dann, wenn Einspruch gegen den Grundsteuerwert- bzw. Grundsteuermessbescheid beim Finanzamt eingelegt wurde. Wird ein Grundlagenbescheid durch das Finanzamt berichtigt, geändert oder aufgehoben, werden die Folgebescheide von Amts wegen geändert oder aufgehoben. |
| 6. | Dingliche Wirkung der Grundlagenbescheide bei Eigentumswechsel: Grundlagenbescheide wirken gegenüber einem Rechtsnachfolger, auf den der Gegenstand nach dem Feststellungszeitpunkt mit steuerlicher Wirkung übergeht, auch dann, wenn der Bescheid ihm nicht bekannt gegeben worden ist, es sei denn, die Rechtsnachfolge ist vor Ergehen des Bescheides eingetreten. |
Festsetzung der Hundesteuer in der Universitäts- und Hansestadt Greifswald für das Kalenderjahr 2025
| 1. | Nach § 15 Kommunalabgabengesetz (KAG M-V) kann in Bescheiden über kommunale Abgaben, die für einen Zeitabschnitt erhoben werden, bestimmt werden, dass diese Bescheide auch für die folgenden Zeitabschnitte gelten. |
| 2. | Die Bescheide über die Erhebung der Hundesteuer in der Universitäts- und Hansestadt Greifswald enthalten die Festlegung, dass sie für folgende Zeiträume gelten, bis sich die Berechnungsgrundlage ändert. |
| 3. | Die Hundesteuer für das Jahr 2025 wird mit den zuletzt festgesetzten Beträgen zu den bisherigen Zahlungsterminen fällig. Die genauen Beträge und Zahlungstermine sind dem zuletzt bekannt gegebenen Bescheid unter „Fälligkeiten Folgejahre“ zu entnehmen. Gültig ist der Steuerbetrag, der mit dem Steuerbescheid ab dem 01.01.2024 zuletzt bekannt gegeben wurde. |
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| Rechtsmittelbelehrung |
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| Gegen die öffentliche Hundesteuerfestsetzung kann innerhalb eines Monats nach Ablauf des Tages der öffentlichen Bekanntgabe Widerspruch beim Oberbürgermeister der Universitäts- und Hansestadt Greifswald, Greifswald, erhoben werden. |
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| 4. | Die gültige Fassung der Satzung der Universitäts- und Hansestadt Greifswald über die Erhebung der Hundesteuer (Beschluss-Nr. BV-V/07/0655-01--01 vom 12.12.2022) legt die Steuersätze fest. Folgende Steuersätze gelten für das Jahr 2025 ff.: 90 Euro für den ersten Hund, 130 Euro für den zweiten Hund und 220 Euro für jeden weiteren Hund pro Jahr. Steuerermäßigungen und -befreiungen sind der Satzung zu entnehmen, die auf der Homepage der Universitäts- und Hansestadt Greifswald unter veröffentlicht ist. |
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| 5. | Die Hundesteuermarke ist für den Zeitraum 2024 bis 2026 gültig. Die Marke ist am Halsband des Hundes zu befestigen. Die Abteilung Steuern führt in Zusammenarbeit mit der Abteilung Ordnungsangelegenheiten/Anliegenmanagement und dem kommunalen Ordnungsdienst im Stadtgebiet kontinuierlich Kontrollen durch. Dabei wird überprüft, ob die Hundehalter ihren Hund zur Hundesteuer angemeldet haben, die Hundesteuermarke sowie geeignete Behältnisse zur Beseitigung des Hundekots mitführen und den Leinenzwang einhalten. Verstöße werden mit Bußgeldern geahndet. Auf die Stadtverordnung über das Führen von Hunden wird hingewiesen. Bei Verlust der Hundesteuermarke ist eine kostenpflichtige Hundesteuerersatzmarke bei der Abteilung Steuern zu beantragen. |
Festsetzung der Straßenreinigungsgebühren in der Universitäts- und Hansestadt Greifswald für das Kalenderjahr 2025
| 1. | Nach § 15 KAG M-V kann in Bescheiden über kommunale Abgaben, die für einen Zeitabschnitt erhoben werden, bestimmt werden, dass diese Bescheide auch für die folgenden Zeitabschnitte gelten. | |
| 2. | Die Bescheide über die Erhebung der Straßenreinigungsgebühr in der Universitäts- und Hansestadt Greifswald enthalten die Festlegung, dass sie für folgende Zeiträume gelten, bis sich die Berechnungsgrundlage ändert. | |
| 3. | Die Straßenreinigungsgebühr für 2025 wird mit den zuletzt festgesetzten Beträgen zu den bisherigen Zahlungsterminen fällig. Die genauen Beträge und Zahlungstermine sind dem zuletzt bekannt gegebenen Bescheid unter „Fälligkeiten Folgejahre“ zu entnehmen. Gültig ist der Gebührenbetrag, der mit dem Gebührenbescheid ab dem 01.01.2024 zuletzt bekannt gegeben wurde. | |
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| Rechtsmittelbelehrung | |
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| Gegen die öffentliche Festsetzung der Straßenreinigungsgebühren kann innerhalb eines Monats nach Ablauf des Tages der öffentlichen Bekanntgabe Widerspruch beim Oberbürgermeister der Universitäts- und Hansestadt Greifswald, Greifswald, erhoben werden. | |
| 4. | Die 15. Änderungssatzung zur Straßenreinigungsgebührensatzung (Kalkulation für den Zeitraum 2024 bis 2026; Beschluss-Nr. BV-V/07/829-01 vom 04.12.2023) legt die Gebührensätze ab dem 01.01.2024 fest. | |
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| Sie betragen gemäß § 4 für die allgemeine Straßenreinigung je Meter Straßenfrontlänge jährlich: | |
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| in der Reinigungsklasse 1 (3 x/Woche) | 8,03 Euro |
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| in der Reinigungsklasse 3 (1 x/Woche) | 2,68 Euro |
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| in der Reinigungsklasse 6 (14-täglich) | 1,34 Euro |
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| in der Reinigungsklasse 7 (14-täglich) (Riems An der Wiek) | 1,34 Euro |
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| Sie betragen gemäß § 4 für die Winterdienstreinigung je Meter Straßenfrontlänge jährlich: | |
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| in der Reinigungsklasse 1, 3 und 6 | 1,12 Euro |
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| in der Reinigungsklasse 4 (Riems) | 0,77 Euro |
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| in der Reinigungsklasse 5 (Friedrichshagen) | 0,40 Euro |
Information zur Gewerbesteuer
Die Bescheide über die Vorauszahlung zur Gewerbesteuer 2025 erhalten die Gewerbesteuerpflichtigen bis Mitte Januar 2025.