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Greifswalder Stadtblatt
Ausgabe 12/2025
Amtlicher Teil
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Verhalten bei Extremwetterereignissen und verantwortungsvoller Umgang mit Silvesterfeuerwerk

Extremwetterereignisse

Feuerwerk über Greifswald

Bevölkerungsschutz in Greifswald – Teil 6

Die zunehmende Häufigkeit von Extremwetterereignissen erfordert besondere Aufmerksamkeit und umsichtiges Handeln. Die Stadt Greifswald appelliert daher an alle Bürgerinnen und Bürger, sich frühzeitig zu informieren und geeignete Vorsorgemaßnahmen zu treffen. Ein wichtiger Schritt ist die rechtzeitige Beobachtung offizieller Warnungen des Deutschen Wetterdienstes (DWD) sowie die Nutzung regionaler Warn-Apps. Ergänzende Informationen und praktische Hinweise stellt auch das Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe (BBK) bereit (www.bbk.bund.de).

Bei Gewittern sollten Sie sich nicht im Freien aufhalten, sondern Schutz in Gebäuden suchen. Offene Flächen, Bäume und metallische Gegenstände sind zu meiden, da sie ein erhöhtes Risiko darstellen. Während Hagelereignissen empfiehlt es sich, Fahrzeuge rechtzeitig unterzustellen und Fenster sowie Dachfenster geschlossen zu halten, um Schäden zu vermeiden. Bei Sturm ist es wichtig, lose Gegenstände im Freien zu sichern und Fenster sowie Türen geschlossen zu halten. Aufenthalte im Freien sollten vermieden werden, insbesondere in der Nähe von Bäumen oder Baugerüsten. In allen Fällen gilt: Rechtzeitige Vorsorge und die Beachtung offizieller Warnungen können Schäden und Gefahren deutlich reduzieren.

Starkregen kann innerhalb kürzester Zeit zu gefährlichen Sturzfluten führen. Zur Vorsorge gehört, Türen und Fenster mit geeigneten Materialien wie Sperrholzplatten oder Silikon abzudichten und Sandsäcke bereitzuhalten. Gefährliche Stoffe wie Heizöl oder Chemikalien sollten außerhalb des Gefahrenbereichs gelagert werden. Während einer Sturzflut ist es am sichersten, im Gebäude zu bleiben und die aktuellen Meldungen des DWD sowie der Regionalprogramme zu beachten. Stromanschlüsse in gefährdeten Räumen sollten abgeschaltet werden. Im Notfall ist die Feuerwehr über die 112 zu verständigen. Besonders wichtig ist die Nachbarschaftshilfe: Ältere oder hilfsbedürftige Personen benötigen Unterstützung. Nach einer Sturzflut gilt es, das Gebäude sorgfältig auf Schäden zu überprüfen und betroffene Bereiche schnell zu trocknen, um Schimmel und Schädlingsbefall vorzubeugen. Beschädigte Bausubstanz, Heizöltanks und elektrische Geräte müssen durch Fachleute kontrolliert werden. Sollten Schadstoffe ins Wasser gelangt sein, ist sofort die Feuerwehr zu informieren. Ebenso sollten Versicherungen umgehend benachrichtigt und deren Anweisungen beachtet werden.

Sturmfluten sind eine besondere Form des Hochwassers, ausgelöst durch starke Winde an der Küste. Sie können rasch gefährliche Wasserstände verursachen. Deshalb gilt: Deiche, Strände und Hafenanlagen meiden, Fahrzeuge und Gegenstände sichern und ausschließlich den offiziellen Warnungen sowie den Anweisungen der Küstenschutzbehörden folgen. Hochwasser hingegen ist der allgemeine Begriff für erhöhte Wasserstände, die auch an Flüssen und Seen auftreten können. Bei drohendem Hochwasser empfiehlt es sich, Keller und Erdgeschoss zu sichern und Wertgegenstände sowie elektrische Geräte rechtzeitig in höhere Stockwerke zu bringen. Strom- und Gasanschlüsse sollten abgeschaltet werden, um zusätzliche Risiken zu vermeiden. Überflutete Straßen sollten nicht betreten oder befahren werden. Auch hier gilt: Nachbarschaftshilfe ist entscheidend, um gefährdete Personen zu unterstützen.

Umgang mit Silvesterfeuerwerk

#Der Jahreswechsel ist für viele Menschen ein freudiges Ereignis, das traditionell mit Feuerwerk gefeiert wird. Gleichzeitig birgt der Umgang mit Raketen und Böllern erhebliche Risiken für Gesundheit, Umwelt und Sicherheit. Die Stadt Greifswald appelliert daher an alle Bürgerinnen und Bürger, umsichtig und verantwortungsvoll zu handeln.

Feuerwerkskörper sollten ausschließlich aus geprüften und zugelassenen Quellen mit CE-Kennzeichnung erworben werden. Beim Abbrennen ist stets ein ausreichender Sicherheitsabstand zu Menschen, Gebäuden und Fahrzeugen einzuhalten. Besonders wichtig ist, dass Feuerwerk niemals unter Alkoholeinfluss gezündet wird.

Nach dem Abbrennen gilt es, die Überreste einzusammeln und fachgerecht zu entsorgen, um die Umwelt zu schützen und Gefahren durch liegengebliebene Knallkörper zu vermeiden. Zudem sollten nachbrennende Feuerwerksbatterien eigenverantwortlich mit einem Eimer Wasser nachgelöscht werden, um Brände oder Verletzungen zu verhindern.

Darüber hinaus ist Rücksichtnahme geboten: Während viele Menschen das Feuerwerk genießen, können ebenso viele Menschen und Tiere unter lauten Knallgeräuschen leiden.

Neben diesen allgemeinen Hinweisen gelten auch gesetzliche Einschränkungen: „Das Abbrennen pyrotechnischer Gegenstände in unmittelbarer Nähe von Kirchen, Krankenhäusern, Kinder- und Altersheimen sowie besonders brandempfindlichen Gebäuden oder Anlagen ist verboten.“ (§ 23 Abs. 1 der Ersten Verordnung zum Sprengstoffgesetz).

Besondere Aufmerksamkeit gilt Kindern und Jugendlichen: Feuerwerk darf nur von Erwachsenen gezündet werden. Für junge Menschen sind ausschließlich sogenannte „Kleinfeuerwerke“ wie Wunderkerzen oder Tischfeuerwerk geeignet. Ein gemeinsames Abbrennen unter Aufsicht fördert nicht nur die Sicherheit, sondern auch das Miteinander und die Freude am Jahreswechsel. Ein bewusster und maßvoller Umgang mit Feuerwerk trägt dazu bei, dass der Jahreswechsel für alle sicher und angenehm verläuft.

Die Stadt Greifswald wünscht allen Bürgerinnen und Bürgern einen friedlichen, sicheren und glücklichen Start ins neue Jahr 2026!