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Greifswalder Stadtblatt
Ausgabe 3/2023
Amtlicher Teil
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Amtliche Bekanntmachung der Änderung des Geltungsbereichs des Bebauungsplans Nr. 105 - Steinbeckervorstadt - der Universitäts- und Hansestadt Greifswald gemäß § 2 Absatz 1 Baugesetzbuch (BauGB)

Die Bürgerschaft der Universitäts- und Hansestadt Greifswald hat in ihrer Sitzung am 01.02.2021 beschlossen, das Planverfahren für den Bebauungsplan Nr. 105 - Steinbeckervorstadt - mit dem geänderten Geltungsbereich (Abgrenzung gemäß Planausschnitt) Fortzusetzen.

Dieser Beschluss wird hiermit bekanntgemacht.

Planausschnitt:

Für die Planungssicherheit muss der Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 105 - Steinbeckervorstadt - entsprechend angepasst werden.

Zu informatorischen Zwecken ist diese Bekanntmachung ab dem Tag ihrer ortsüblichen Bekanntmachung im "Greifswalder Stadtblatt" auch im Internet unter der Adresse - https://www.greifswald.de/de/verwaltung-politik/ortsrecht/oeffentliche-bekanntmachungen/oeffentliche-bekanntmachungen-der-verwaltung/ - aufrufbar.

Greifswald, den 09.03.2023