Die Bürgerschaft der Universitäts- und Hansestadt Greifswald hat in ihrer Sitzung am 01.02.2021 beschlossen, das Planverfahren für den Bebauungsplan Nr. 105 - Steinbeckervorstadt - mit dem geänderten Geltungsbereich (Abgrenzung gemäß Planausschnitt) Fortzusetzen.
Dieser Beschluss wird hiermit bekanntgemacht.
Für die Planungssicherheit muss der Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 105 - Steinbeckervorstadt - entsprechend angepasst werden.
Zu informatorischen Zwecken ist diese Bekanntmachung ab dem Tag ihrer ortsüblichen Bekanntmachung im "Greifswalder Stadtblatt" auch im Internet unter der Adresse - https://www.greifswald.de/de/verwaltung-politik/ortsrecht/oeffentliche-bekanntmachungen/oeffentliche-bekanntmachungen-der-verwaltung/ - aufrufbar.
Greifswald, den 09.03.2023