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Greifswalder Stadtblatt
Ausgabe 3/2026
Amtlicher Teil
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Amtliche Bekanntmachungen nach Baugesetzbuch

Der Oberbürgermeister

Bekanntmachung der Universitäts- und Hansestadt Greifswald

Amtliche Bekanntmachung des Bebauungsplans Nr. 113 – KAW-Gelände Süd-Ost – der Universitäts- und Hansestadt Greifswald gemäß § 10 Baugesetzbuch (BauGB)

Die von der Bürgerschaft der Universitäts- und Hansestadt Greifswald in der Sitzung am 08.12.2025 beschlossene Satzung über den Bebauungsplan Nr. 113 – KAW-Gelände Süd-Ost – (Abgrenzung gemäß Planausschnitt), bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und dem Text (Teil B), einschließlich der baugestalterischen Festsetzungen gemäß § 86 Landesbauordnung Mecklenburg-Vorpommern (LBauO M-V), wird hiermit bekanntgemacht.

Planausschnitt:

Die Satzung über den Bebauungsplan Nr. 113 – KAW-Gelände Süd-Ost – tritt mit Ablauf des Erscheinungstages dieser Bekanntmachung in Kraft.

Jedermann kann die Satzung über den Bebauungsplan Nr. 113 – KAW-Gelände Süd-Ost – und die Begründung sowie die zur Anwendung kommenden technischen Bestimmungen und DIN-Normen ab diesem Tag im Stadtbauamt der Universitäts- und Hansestadt Greifswald, Markt 15, 17489 Greifswald während der folgenden Sprechzeiten einsehen und über den Inhalt Auskunft verlangen:

Dienstag

9.00 - 12.00 Uhr und 14.00 - 18.00 Uhr

Mittwoch

9.00 - 12.00 Uhr

Donnerstag

9.00 - 12.00 Uhr und 14.00 - 16.00 Uhr

Freitag

9.00 - 12.00 Uhr.

Eine beachtliche Verletzung der in § 214 Absatz 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 BauGB bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften, eine unter Berücksichtigung des § 214 Absatz 2 BauGB beachtliche Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis des Bebauungsplans und des Flächennutzungsplans sowie beachtliche Mängel des Abwägungsvorgangs nach § 214 Absatz 3 Satz 2 BauGB werden gemäß § 215 BauGB unbeachtlich, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit dieser Bekanntmachung schriftlich gegenüber der Universitäts- und Hansestadt Greifswald unter Darlegung des die Verletzung begründenden Sachverhalts geltend gemacht worden sind.

Auf die Vorschriften des § 44 Absatz 3 Sätze 1 und 2 sowie Absatz 4 BauGB über die fristgemäße Geltendmachung etwaiger Entschädigungsansprüche für Eingriffe durch diesen Bebauungsplan in eine bisher zulässige Nutzung und über das Erlöschen von Entschädigungsansprüchen sowie auf die Bestimmung des § 5 Absatz 5 Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern (KV M-V) vom 16. Mai 2024 (GVOBl. M-V Nr. 13 vom 11.06.2024, S. 270; berichtigt GVOBl. M-V Nr. 14 vom 28.06.2024, S. 351), zuletzt geändert durch Artikel 4 des Gesetzes vom 18. März 2025 (GVOBl. M-V Nr. 7 vom 28.03.2025, S. 130), wird hingewiesen.

Nach ihrer Ausfertigung wird die Satzung über den Bebauungsplan Nr. 113 – KAW-Gelände Süd-Ost – mit Begründung gemäß § 10a Absatz 2 BauGB ergänzend in das Bau- und Planungsportal M-V unter der Adresse - https://bplan.geodaten-mv.de/bauportal/ - eingestellt.

Diese Bekanntmachung ist ab dem Tag ihrer Veröffentlichung im "Greifswalder Stadtblatt" auch im Internet unter der Adresse - https://www.greifswald.de/bekanntmachungen/ - aufrufbar.

Auf die Datenschutzhinweise der Universitäts- und Hansestadt Greifswald wird ausdrücklich aufmerksam gemacht - https://www.greifswald.de/de/datenschutzhinweise/.

Greifswald, den 12.03.2026

Der Oberbürgermeister