Der Oberbürgermeister
Bekanntmachung der Universitäts- und Hansestadt Greifswald
Die Bürgerschaft der Universitäts- und Hansestadt Greifswald hat am 08.04.2024 die erneute Veränderungssperre für den Bereich des in Aufstellung befindlichen Bebauungsplans Nr. 3 - Stralsunder Straße - (Abgrenzung gemäß Planausschnitt) zur Sicherung der Planung für ein Jahr als Satzung beschlossen. Dies wird hiermit bekanntgemacht.
Planausschnitt:
Die Satzung über die erneute Veränderungssperre für den Bereich des Bebauungsplans Nr. 3 - Stralsunder Straße - tritt mit dieser Bekanntmachung in Kraft. Weiteres zur Geltungsdauer richtet sich nach § 17 BauGB.
Der Geltungsbereich der Veränderungssperre entspricht nicht dem Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 3, weil das Sanierungsgebiet „Erweiterung Sanierungsgebiet Innenstadt/ Fleischervorstadt“ gemäß des § 14 Abs. 4 BauGB ausgespart bleibt.
Die Öffentlichkeit kann die Satzung über die erneute Verlängerung der Veränderungssperre für den Bereich des in Aufstellung befindlichen Bebauungsplans Nr. 3 - Stralsunder Straße - ab diesem Tag im Stadtbauamt der Universitäts- und Hansestadt Greifswald, Abteilung Stadtentwicklung/untere Denkmalschutzbehörde - Greifswald, Markt 15, 17489 Greifswald, während der folgenden Zeiten einsehen und über den Inhalt Auskunft verlangen:
| Dienstag | 9.00 - 12.00 Uhr und 14.00 - 18.00 Uhr |
| Mittwoch | 9.00 - 12.00 Uhr |
| Donnerstag | 9.00 - 12.00 Uhr und 14.00 - 16.00 Uhr |
| Freitag | 9.00 - 12.00 Uhr. |
Eine beachtliche Verletzung der in § 214 Absatz 1 Satz 1 Nr. 1 bis 4 BauGB bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften werden gemäß § 215 BauGB unbeachtlich, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit dieser Bekanntmachung schriftlich gegenüber der Universitäts- und Hansestadt Greifswald unter Darlegung des die Verletzung begründenden Sachverhalts geltend gemacht worden sind.
Auf die Vorschriften des § 18 Absatz 2 Sätze 2 und 3 BauGB über die Geltendmachung etwaiger Entschädigungsansprüche für eingetretene Vermögensnachteile durch die Veränderungssperre, des § 18 Absatz 3 BauGB über das Erlöschen der Entschädigungsansprüche bei nicht fristgemäßer Geltendmachung sowie auf die Bestimmung des § 5 Absatz 5 Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern (KV M-V) in der Fassung der Bekanntmachung vom 13. Juli 2011 (GVOBl. M-V, S. 777), zuletzt geändert durch Artikel 3 des Gesetzes vom 18. Dezember 2023 (GVOBl. M-V Nr. 28 vom 29.12.2023, S. 934), wird hingewiesen.
Zu informatorischen Zwecken ist diese Bekanntmachung ab dem Tag ihrer ortsüblichen Bekanntmachung im "Greifswalder Stadtblatt" auch im Internet unter der Adresse - https://www.greifswald.de/de/verwaltung-politik/ortsrecht/oeffentliche-bekanntmachungen - aufrufbar.
Auf die Datenschutzerklärung der Universitäts- und Hansestadt Greifswald wird ausdrücklich aufmerksam gemacht - https://www.greifswald.de/de/datenschutzerklaerung/.