Die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung zum Vorentwurf des Bebauungsplans Nr. 76.1 - Campingplatz am Kleinbahndamm, 1. Teilbereich - (Abgrenzung gemäß Planausschnitt) erfolgt durch öffentlichen Aushang des Vorentwurfs des o.g. Bebauungsplans sowie dessen Begründung im Stadtbauamt der Universitäts- und Hansestadt Greifswald, Abteilung Stadtentwicklung/untere Denkmalschutzbehörde, Markt 15, 17489 Greifswald
vom 05.06.2023 bis einschließlich 06.07.2023
zur Einsicht zu folgenden Zeiten:
| Montag: | 9:00 - 16:00 Uhr |
| Dienstag: | 9:00 - 18:00 Uhr |
| Mittwoch: | 9:00 - 16:00 Uhr |
| Donnerstag: | 9:00 - 16:00 Uhr |
| Freitag: | 9:00 - 12:00 Uhr |
Während dieser Zeiten wird Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung gegeben. Es können von der Öffentlichkeit während der Auslegungsfrist Anregungen zu dem Vorentwurf des o. g. Bebauungsplans sowie dessen Begründung schriftlich oder während der Auslegungszeiten zur Niederschrift vorgebracht werden. Auch Kinder und Jugendliche sind Teil der Öffentlichkeit.
Die zur Auslegung bestimmten Unterlagen werden während des Auslegungszeitraums zusätzlich in das Internet eingestellt unter der Adresse - https://www.greifswald.de/de/verwaltung-politik/auslegungen/oeffentlichkeits-und-behoerdenbeteiligung-in-der-bauleitplanung/.
Zu informatorischen Zwecken ist diese Bekanntmachung ab dem Tag ihrer Erscheinung im "Greifswalder Stadtblatt" auch im Internet unter der Adresse - https://www.greifswald.de/de/verwaltung-politik/ortsrecht/oeffentliche-bekanntmachungen/ - aufrufbar.
Auf die Datenschutzerklärung der Universitäts- und Hansestadt Greifswald wird ausdrücklich aufmerksam gemacht - https://www.greifswald.de/de/datenschutzerklaerung/.
Greifswald, den 09.05.2023