Die Universitäts- und Hansestadt Greifswald hat erstmals einen qualifizierten Mietspiegel vorgelegt. Er bietet eine verlässliche Orientierung zur ortsüblichen Vergleichsmiete und stärkt Transparenz sowie Rechtssicherheit auf dem Wohnungsmarkt. Er hilft dabei, Mietstreitigkeiten zu vermeiden und bietet allen Akteuren auf dem Wohnungsmarkt ein verlässliches Instrument, um die angemessene Miethöhe einer Wohnung zu bestimmen.
Der qualifizierte Mietspiegel gilt für Wohnungen in Greifswald, die nicht preisgebunden sind, und die bis zum 31. Juli 2025 bezugsfertig wurden. Er umfasst Wohnungen mit einer Größe zwischen 20 und 130 Quadratmetern. Ausgenommen sind unter anderem Neubauten ab August 2025, öffentlich geförderte Wohnungen, Wohngemeinschaften, möblierte Wohnungen sowie Wohnraum in Heimen oder mit Sonderkonditionen wie Dienst- und Werkwohnungen, ferner auch gewerblich genutzte Räume.
Der Mietspiegel wurde vom Hamburger Forschungsinstitut FUB IGES Wohnen+Immobilien+Umwelt GmbH nach anerkannten wissenschaftlichen Standards erstellt und gemeinsam mit der Stadtverwaltung und den Interessenvertretungen von Mietenden und Vermietenden abgestimmt. Grundlage waren 7.301 mietspiegelrelevante Datensätze aus einer repräsentativen Befragung im vergangenen Herbst.
Der qualifizierte Mietspiegel gilt rückwirkend zum 1. März 2026 und ersetzt den bisherigen einfachen Mietspiegel 2024. Die Anerkennung erfolgte durch die Greifswalder Bürgerschaft per Beschlussfassung. am 27. April 2026 sowie den Arbeitskreis Mietspiegel am 24. Februar 2026.
Der Mietspiegel steht kostenlos unter www.greifswald.de/mietspiegel zur Verfügung. Zudem können Interessierte die ortsübliche Vergleichsmiete für ihre Wohnung erstmals über einen Online-Mietpreisrechner selbst ermitteln. Gedruckte Broschüren liegen in begrenzter Stückzahl im Rathaus und im Stadthaus aus.
Bei Fragen rund um das Thema Mietspiegel hilft die Abteilung Geoinformation und Vermessung gern weiter - Telefon: 03834 8536-4173, E-Mail: Mietspiegel@greifswald.de