Einziehungsverfügung des Ministeriums für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit Mecklenburg-Vorpommern vom 25. Mai 2023
- V-555-0-2021/002-005 -
Zwei in der Universitäts- und Hansestadt Greifswald in der Brüggstraße und der Kuhstraße gelegene Teilfläche werden gemäß § 9 Absatz 2 Straßen- und Wegegesetz Mecklenburg-Vorpommern entsprechend der im beigefügten Lageplan gekennzeichneten Fläche in der Weise teileingezogen, dass die Widmung auf den Fußgänger- und Radverkehr beschränkt wird. Die teileinzuziehenden öffentlichen Verkehrsflächen sind auf Teilflächen der Flurstücke 14 und 36, Flur 29, Gemarkung Greifswald belegen.
Der Verwaltungsakt und seine Begründung sowie der Lageplan kann im Ministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit M-V, Dienstsitz Schloßstraße 6-8, 19053 Schwerin, Dienstzimmer 244, während der üblichen Dienstzeiten eingesehen werden.
Gegen diese Verfügung kann innerhalb eines Monats nach Veröffentlichung Klage beim Verwaltungsgericht Greifswald, Domstraße 7, 17489 Greifswald erhoben werden.