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Greifswalder Stadtblatt
Ausgabe 6/2026
Amtlicher Teil
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Katzenschutzverordnung gilt künftig in weiten Teilen Greifswalds

Zum Schutz freilebender Katzen gilt in weiten Teilen der Universitäts- und Hansestadt Greifswald nun eine Katzenschutzverordnung. Die Verordnung wurde auf Antrag der Stadtverwaltung durch den Landkreis erlassen und trat am 31.03.2026 für das Greifswalder Stadtgebiet mit Ausnahme der Ortsteile Friedrichshagen sowie Riems/Insel Koos in Kraft. Hintergrund sind zunehmende freilebende Katzenpopulationen im Stadtgebiet. In den Ortsteilen Friedrichshagen sowie Riems/Insel Koos konnten im Rahmen der Prüfung keine vermehrten freilebenden Katzenbestände festgestellt werden. Daher lagen dort die tierschutzrechtlichen Voraussetzungen für den Erlass der Verordnung nicht vor.

Ziel der Verordnung ist es, freilebende Katzen vor erheblichen Schmerzen, Leiden und Schäden zu bewahren, die durch eine unkontrollierte Vermehrung entstehen können. Deshalb dürfen fortpflanzungsfähige Katzen mit Freigang künftig nur dann unkontrolliert ins Freie gelassen werden, wenn sie zuvor unfruchtbar gemacht wurden. Zudem müssen Freigängerkatzen mit einem Mikrochip gekennzeichnet und in einem Haustierregister registriert werden (§ 5 KatzschVO des Landkreises V-G).

Der Landkreis Vorpommern-Greifswald ist befugt, aufgegriffene Katzen zu sichern, sofern diese nicht gekennzeichnet oder noch fortpflanzungsfähig sind. Darüber hinaus kann der Landkreis die Halterinnen und Halter ermitteln und erforderliche Maßnahmen wie die Unfruchtbarmachung, Kennzeichnung und Registrierung veranlassen. Ist kein Halter feststellbar, können diese Maßnahmen auch ohne dessen Mitwirkung durchgeführt werden. Für die Universitäts- und Hansestadt Greifswald schafft die Verordnung zugleich mehr Rechtssicherheit im Umgang mit Fundtieren. Durch die verpflichtende Kennzeichnung können aufgefundene Katzen künftig leichter ihren Halterinnen und Haltern zugeordnet werden. Ist dies nicht möglich, können die Tiere rechtssicher kastriert, gekennzeichnet und registriert werden.

Mit der Katzenschutzverordnung sollen die freilebenden Katzenbestände langfristig reduziert und das Leid der Tiere nachhaltig verringert werden.

Weitere Infos unter: https://www.greifswald.de/de/mein-greifswald/tiere/