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Greifswalder Stadtblatt
Ausgabe 7/2024
Nichtamtlicher Teil
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Beratung und Hilfe

Erweiterte Berechtigungen zum Einkauf im gemeinnützigen Kaufhaus

Ab sofort sind Empfänger*innen von Bürgergeld, Wohngeld, anderen sozialen Leistungen sowie Personen, deren Einkommen unter der gesetzlichen Pfändungsfreigrenze liegt berechtig, in unseren gemeinnützigen Kaufhäusern einzukaufen.

Ein aktueller Nachweis ist vorzulegen.

Der Wohnsitz muss sich in jedem Fall im Landkreis Vorpommern-Greifswald befinden.

Eine Lieferung zum Wohnsitz ist gegen Aufpreis möglich.

Anklam

Lindenstraße 28

03971 – 25 88 690

Wolgast

Wilhelmstraße 45

03836 – 23 23 20