Ab sofort sind Empfänger*innen von Bürgergeld, Wohngeld, anderen sozialen Leistungen sowie Personen, deren Einkommen unter der gesetzlichen Pfändungsfreigrenze liegt berechtig, in unseren gemeinnützigen Kaufhäusern einzukaufen.
Ein aktueller Nachweis ist vorzulegen.
Der Wohnsitz muss sich in jedem Fall im Landkreis Vorpommern-Greifswald befinden.
Eine Lieferung zum Wohnsitz ist gegen Aufpreis möglich.
Lindenstraße 28
03971 – 25 88 690
Wilhelmstraße 45
03836 – 23 23 20