Die Universitäts- und Hansestadt Greifswald hat die Erschließungsmaßnahme „Am Elisenpark“ – 2. Bauabschnitt“ endgültig hergestellt.
Gemäß § 127 ff. Baugesetzbuch in Verbindung mit der Erschließungsbeitragssatzung in der Fassung der 4. Änderungssatzung vom 28.09.2009 der Universitäts- und Hansestadt Greifswald sind von den anliegenden Grundstückseigentümern Erschließungsbeiträge in Höhe von 90 % der umlegbaren Kosten zu erheben.
Dies betrifft nicht die Anlieger östlich der hergestellten Anlage, die ihre Grundstücke voll erschlossen von der Stadt erworben haben. Auch wenn die Grundstücksfläche in die Berechnung mit einfließt, erfolgt keine Bescheidung dieser Grundstücke.
Die Beitragsbescheidung wird voraussichtlich im November 2023 erfolgen.