Der Landkreis Vorpommern-Greifswald weist darauf hin, dass Anträge zur Förderung von Kunst und Kultur für das Jahr 2025 bis zum 01.11.2024 beim zuständigen Amt für Kultur, Bildung, Sport und Schulverwaltung vorliegen müssen.
Die Kulturförderrichtlinien des Landkreises Vorpommern-Greifswald vom 17.09.2020, ein Hinweisblatt für Antragsteller sowie das Antragsformular finden Sie auf der Webseite des Landkreises Vorpommern-Greifswald: www.kreis-vg.de