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Heimatbote
Ausgabe 1/2023
Informationen aus dem Amt Goldberg-Mildenitz
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Aktuelle Information zur Umsatzsteuerpflicht der Gemeinden

Im Heimat Boten des Oktobers 2022 (Nr. 10/2022) informierte das Amt Goldberg-Mildenitz über die Einführung des § 2b des Umsatzsteuergesetzes zum 01. Januar 2023. Hierdurch werden einige Leistungen des Amtes und der Gemeinden umsatzsteuerpflichtig und mit dem geltenden Mehrwertsteuersatz (vorrangig 19 %) in Rechnung gestellt. Diese Steuer ist durch das Amt bzw. die Gemeinde an das Finanzamt abzuführen.

Die Vorbereitung der Umstellung innerhalb der Verwaltung führte zu erheblichem Arbeitsaufwand. Es mussten die betroffenen Tätigkeiten ermittelt, mehrere Hundert Verträge angepasst, Vordrucke und Formulare geändert und die Finanzsoftware umgestellt werden.

Am 15. November dieses Jahres wurde bekannt, dass das Bundesministerium für Finanzen eine Verlängerung der bestehenden Übergangsregelung bis zum Jahr 2025 beabsichtigt. Dieses Vorhaben ändert die Rechtslage für juristische Personen des öffentlichen Rechts zum bevorstehenden Jahreswechsel 2022/23. Die beabsichtigte Änderung wurde durch den Bundesrat mit dem Jahressteuergesetz am 16. Dezember und damit 15 Tage vor dem Jahreswechsel tatsächlich in Kraft gesetzt.

Da die umsatzsteuerliche Rechtslage für Kommunen im Umsatzsteuerrecht oftmals unklar oder zumindest nicht abschließend geregelt ist, haben sich das Amt und die amtsangehörigen Gemeinden entschieden, die Übergangsmöglichkeit weiter fortzuführen. Diese Vorgehensweise wurde auch durch die externe Steuerberatung empfohlen. Dies ermöglicht dem Amt und den Gemeinden, Leistungen zunächst weiter ohne die Erhebung der Mehrwertsteuer zu erbringen.

Sollten Sie einen geänderten Miet- oder Pachtvertrag durch das Amt erhalten und unterschrieben haben, so ist der Änderungsvertrag weiterhin gültig. Die gesetzliche Mehrwertsteuer beläuft sich zunächst jedoch auf null. Zur nächsten Fälligkeit muss damit nur der Netto-Betrag gezahlt werden. Sollten Sie ein Lastschriftmandat hinterlegt haben, wird hierüber natürlich auch nur der Netto-Betrag abgebucht. Sollten Sie bereits den Betrag mit Mehrwertsteuer gezahlt haben, so wird die Überzahlung erstattet.

Das Amt Goldberg-Mildenitz bittet die hierdurch entstehenden Unannehmlichkeiten zu entschuldigen, die Änderung der Bundesgesetzgebung und deren Kurzfristigkeit zum Jahreswechsel waren zuvor nicht absehbar.

Daniel Schewe

Amtsleiter für Finanzen