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Heimatbote
Ausgabe 1/2026
Amtliche Bekanntmachungen
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Amtliche Bekanntmachung der Gemeinde Mestlin

Betr.: 2. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Mestlin

Hier:

Bekanntmachung der Aufstellung sowie der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Mestlin hat am 03.12.2025 in öffentlicher Sitzung die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 5 „Verbrauchermarkt an der B 392 / L 16“ beschlossen.

Das vorgesehene Plangebiet befindet sich im Außenbereich nach § 35 BauGB. Die Errichtung eines Verbrauchermarkts gehört nicht zu den nach § 35 zulässigen Vorhaben. Zur Realisierung des Vorhabens ist daher ein Bebauungsplan erforderlich.

Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 5 besteht aus einer Teilfläche des Flurstücks 3/2 der Flur 2 in der Gemarkung Mestlin mit einer Teilflächengröße von 7.465 m². Der Geltungsbereich wird folgendermaßen begrenzt:

-

im Norden von der Bundesstraße B 392

-

im Osten von landwirtschaftlicher Nutzfläche

-

im Süden von landwirtschaftlicher Nutzfläche und

-

im Westen von der Landesstraße L 16

Die 2. Änderung des Flächennutzungsplanes soll im Parallelverfahren nach § 8 Abs. 3 BauGB mit dem Bebauungsplan Nr. 5 „Verbrauchermarkt an der B 392 / L 16“ erfolgen. Die Änderung des Flächennutzungsplanes umfasst den in der Übersichtskarte dargestellten Änderungsbereich und ist deckungsgleich mit dem Geltungsbereich des B-Plan Nr. 5.

Ziel der Änderung des Flächennutzungsplans ist die Sicherung einer geordneten städtebaulichen Entwicklung durch Festsetzung der Nutzung des Plangebietes als „Sonstiges Sondergebiet Einzelhandel“ nach § 11 BauNVO.

Der Aufstellungsbeschluss wird hiermit gemäß § 2 Abs. 1 BauGB bekannt gemacht.

In gleicher Sitzung wurde durch die Gemeinde Mestlin der Vorentwurf der 2. Änderung des Flächennutzungsplanes in der Fassung vom 02.09.2025 sowie die dazugehörige Begründung gebilligt und zur frühzeitigen Beteiligung gemäß § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB bestimmt.

Der Vorentwurf der 2. Änderung des Flächennutzungsplanes einschl. der Begründung liegen in der Zeit

vom 19.01.2026 bis zum 20.02.2026

während der Dienststunden im Amt für Bau & Liegenschaften des Amtes Goldberg-Mildenitz, Lange Straße 102, 19399 Goldberg, zu jedermanns Einsicht öffentlich aus. Dabei besteht für alle Bürger die Möglichkeit, sich über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung zu informieren. Zusätzlich können die Planunterlagen im o.g. Zeitraum im Internet eingesehen werden unter https://amt-goldberg-mildenitz.de/wirtschaft-bauen/baurecht-der-gemeinde-mestlin/

Während der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB können von jedermann Äußerungen zum Vorentwurf schriftlich oder zur Niederschrift vorgebracht werden.

Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit wird hiermit bekannt gemacht.

Diese Bekanntmachung ist auch im Internet einsehbar unter

https://amt-goldberg-mildenitz.de/wirtschaft-bauen/baurecht-der-gemeinde-mestlin/

Goldberg, den 10.12.2025

Übersichtskarte: