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Heimatbote
Ausgabe 1/2026
Amtliche Bekanntmachungen
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Amtliche Bekanntmachung der Gemeinde Mestlin

Betr.: Bebauungsplan Nr. 5 "Verbrauchermarkt an der B 392 / L 16" der Gemeinde Mestlin

Hier:

Bekanntmachung der Aufstellung sowie der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Mestlin hat am 03.12.2025 in öffentlicher Sitzung die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 5 „Verbrauchermarkt an der B 392 / L 16“ beschlossen.

Das vorgesehene Plangebiet befindet sich im Außenbereich nach § 35 BauGB. Die Errichtung eines Verbrauchermarkts gehört nicht zu den nach § 35 zulässigen Vorhaben. Zur Realisierung des Vorhabens ist daher ein Bebauungsplan erforderlich.

Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 5 besteht aus einer Teilfläche des Flurstücks 3/2 der Flur 2 in der Gemarkung Mestlin mit einer Teilflächengröße von 7.465 m². Der Geltungsbereich wird folgendermaßen begrenzt:

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im Norden von der Bundesstraße B 392

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im Osten von landwirtschaftlicher Nutzfläche

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im Süden von landwirtschaftlicher Nutzfläche und

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im Westen von der Landesstraße L 16

Die Aufstellung des Bebauungsplanes erfolgt im Regelverfahren nach § 8 – 10 BauGB mit Umweltprüfung und einem 2-stufigen Beteiligungsverfahren.

Ziel des Bebauungsplans Nr. 5 "Verbrauchermarkt an der B 392 / L 16" ist die Schaffung von Baurecht für einen Lebensmittelmarkt mit max. 800 m² Verkaufsfläche und max. 1.600 m² Grundfläche der baulichen Anlagen. Der geplante Verbrauchermarkt ist ein bedeutender Beitrag zur Minderung der besonderen Strukturschwäche in einem Ländlichen GestaltungsRaum und dient insbesondere der nachhaltigen Sicherung von Leistungen der Daseinsvorsorge.

Die Raumverträglichkeit des Vorhabens an diesem Standort wurde in einer Auswirkungsanalyse von der Gesellschaft für Markt- und Absatzforschung mbH beispielhaft an einem Netto-Marken-Discount untersucht und positiv bewertet.

Mit Datum vom 03.07.2025 liegt für das Vorhaben eine positive Landesplanerische Stellungnahme des Amtes für Raumordnung und Landesplanung vor.

Die Belange von Natur- und Umweltschutz werden im Umweltbericht geprüft.

Der Aufstellungsbeschluss wird hiermit gemäß § 2 Abs. 1 BauGB bekannt gemacht.

In gleicher Sitzung wurde durch die Gemeinde Mestlin der Vorentwurf des Bebauungsplanes Nr. 5 „Verbrauchermarkt an der B 392 / L 16“ in der Fassung vom 17.10.2025 sowie die dazugehörige Begründung gebilligt und zur frühzeitigen Beteiligung gemäß § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB bestimmt.

Der Vorentwurf des Bebauungsplanes Nr. 5 „Verbrauchermarkt an der B 392 / L 16“ einschl. der Begründung liegen in der Zeit

vom 19.01.2026 bis zum 20.02.2026

während der Dienststunden im Amt für Bau & Liegenschaften des Amtes Goldberg-Mildenitz, Lange Straße 102, 19399 Goldberg, zu jedermanns Einsicht öffentlich aus. Dabei besteht für alle Bürger die Möglichkeit, sich über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung zu informieren. Zusätzlich können die Planunter-lagen im o.g. Zeitraum im Internet eingesehen werden unter

https://amt-goldberg-mildenitz.de/wirtschaft-bauen/baurecht-der-gemeinde-mestlin/

Während der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB können von jedermann Äußerungen zum Vorentwurf schriftlich oder zur Niederschrift vorgebracht werden.

Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit wird hiermit bekannt gemacht.

Diese Bekanntmachung ist auch im Internet einsehbar unter

https://amt-goldberg-mildenitz.de/wirtschaft-bauen/baurecht-der-gemeinde-mestlin/

Goldberg, den 10.12.2025

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