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Heimatbote
Ausgabe 10/2025
Informationen aus dem Amt Goldberg-Mildenitz
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Neue gesetzliche Vorgaben für Überweisungen ab Oktober 2025

Ab Oktober 2025 tritt mit der "Empfängerüberprüfung" (Verification of Payee, VoP) eine neue EU-Verordnung in Kraft. Im Überweisungsverkehr wird hierbei abgeglichen, ob der Empfängername mit der angegebenen IBAN übereinstimmt.

Stimmen IBAN und Empfängername nicht überein, kann es zu Rückfragen, verzögerten Zahlungsvorgängen oder auch einer Ablehnung der Zahlung kommen. Dies betrifft auch die Gemeinden des Amtes Goldberg-Mildenitz sowie die Stadt Goldberg. Diese werden über das Konto der Amtskasse verwaltet. Bitte beachten Sie daher zukünftig, dass Sie bei Zahlungen, die Sie an das Amt oder eine einzelne Gemeinde innerhalb des Amtes leisten, als Empfänger den Namen Amt Goldberg-Mildenitz angeben.

Diese Regelung betrifft auch Daueraufträge. Deshalb bitte ich Sie, auch Ihre bestehenden Daueraufträge auf den Empfängernamen hin zu überprüfen. Vielen Dank.

Daniel Schewe

Amtsleiter Amt für Finanzen