Gegen die Veröffentlichung hat jede Person nach § 50 Bundesmeldegesetz das Recht, der Übermittlung seiner Daten nach den Absätzen 1 bis 3 zu widersprechen.
Der Widerspruch ist mittels des Formvordruckes (erhältlich auf Anfrage beim Einwohnermeldeamt) mindestens 3 Monate vor dem Jubiläum, an das Amt Goldberg-Mildenitz, Lange Str. 67, 19399 Goldberg, zu richten.
Wir weisen darauf hin, dass dem Amt Daten zu Eheschließungen, die außerhalb des Amtsbereiches geschlossen wurden, lt. Meldegesetz erst ab dem Jahr 2016 vorliegen. Die Daten der Vorjahre sollten durch die Betroffenen nachgemeldet werden, wenn der Wunsch besteht, dass die Gemeinde Kenntnis von einem Ehejubiläum erlangt.