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Heimatbote
Ausgabe 2/2023
Amtliche Bekanntmachungen
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Amtliche Bekanntmachung der Stadt Goldberg

Betr.:

4. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Goldberg

Bekanntmachung des Satzungsbeschlusses gemäß § 10 Abs. 3 BauGB

Die Stadtvertretung der Stadt Goldberg hat in ihrer Sitzung am 15.12.2022 die 4. Änderung des Flächennutzungsplanes als Berichtigung nach § 13a Abs. 2 Nr. 2 BauGB beschlossen.

Die 4. Änderung des Flächennutzungsplanes wird hiermit gemäß § 10 Abs. 3 BauGB bekannt gemacht.

Jede Person kann die 4. Änderung des Flächennutzungsplanes ab dem Tag der Bekanntmachung während der Dienststunden im Amt für Zentrale Dienste/Gemeindeentwicklung des Amtes Goldberg-Mildenitz, Lange Straße 102, 19399 Goldberg, einsehen und Auskunft über den Inhalt verlangen.

Unbeachtlich werden:

  1. eine nach § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 BauGB beachtliche Verletzung der dort bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften,

  2. eine unter Berücksichtigung des § 214 Abs. 2 BauGB beachtliche Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis des Bebauungsplanes und des Flächennutzungsplanes,

  3. nach § 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB beachtliche Mängel des Abwägungsvorganges,

wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit dieser Bekanntmachung schriftlich gegenüber der Stadt unter Darlegung des die Verletzung begründenden Sachverhalts geltend gemacht worden sind (§ 215 BauGB). Auf die Vorschriften des § 44 Abs. 3, Satz 1 und 2 sowie Abs. 4 BauGB über die fristgemäße Geltendmachung etwaiger Entschädigungsansprüche für Eingriffe in eine bisher zulässige Nutzung durch den Bebauungsplan und über das Erlöschen von Entschädigungsansprüchen wird hingewiesen.

Verstöße gegen Verfahrens- und Formvorschriften der Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern (KV M-V), die in diesem Gesetz enthalten oder aufgrund dieses Gesetzes erlassen worden sind, sind nach § 5 Abs. 5 und 7 KV M-V in dem dort bezeichneten Umfang unbeachtlich, wenn sie nicht schriftlich unter Bezeichnung der verletzten Vorschrift und der Tatsache, aus der sich die Verletzung ergeben soll, innerhalb eines Jahres seit dieser Bekanntmachung gegenüber der Stadt Goldberg geltend gemacht worden sind.

Goldberg, den 05.01.2023

Anlage:

Übersichtsplan - Geltungsbereich der 4. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Goldberg

Übersichtsplan