Die nach § 5 Absatz 2 Satz 4 KV M-V erforderliche Anzeige der Hauptsatzung der Gemeinde Techentin gegenüber dem Landrat der Kreises Ludwigslust-Parchim als Rechtsaufsichtsbehörde ist am 06.01.2026 erfolgt. Die Satzung wird hiermit öffentlich unter https://amt-goldberg-mildenitz.de/ortsrecht-gemeinde-techentin/ -> siehe Hauptsatzung bekannt gemacht.
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