Liebe Bürgerinnen und Bürger,
erneut möchten wir an die Anzeigepflicht von Hunden erinnern. In § 12 der jeweiligen Hundesteuersatzung ist die Anzeigepflicht geregelt.
Ebenfalls würden wir Ihnen gerne die Verordnung zum Halten und Führen von Hunden ins Bewusstsein rufen. Innerhalb einer geschlossenen Ortschaft ist es verboten Hunde frei laufen zu lassen. Die Verunreinigungen durch Hundekot sind unverzüglich zu beseitigen!
Zu diesem Zweck sind zu verschließende Behältnisse oder Beutel mitzuführen, in die der Tierkot vollständig aufzunehmen ist, oder es sind in sonstiger Weise geeignete Vorkehrungen zur vollständigen Beseitigung des Tierkots zu treffen. Gefüllte und geschlossene Behältnisse und Beutel sind über die jedermann zugänglichen Abfallbehälter zu beseitigen.
Hundehalter und Hundeführer können durch die Mitarbeiter des Ordnungsamtes des Amtes Goldberg-Mildenitz angehalten werden und haben auf Verlangen die Behältnisse oder Beutel vorzuweisen oder einen Nachweis über die getroffenen sonstigen Vorkehrungen zur Hundekotbeseitigung zu führen.
Sollte ein Verstoß gegen diese Verordnung vorliegen, handelt es sich um eine Ordnungswidrigkeit und diese kann mit einer Geldbuße bis zu 5.000 Euro geahndet werden.
Die oben genannten Satzungen und Verordnungen finden Sie auf der Internetseite des Amtes Goldberg-Mildenitz unter Bürgerservice ->, Ortsrecht & Satzungen.
Bei Fragen zur Anmeldung von Hunden melden Sie sich bitte bei Frau Gertz unter der Telefonnummer 038736 82032.