Titel Logo
Heimatbote
Ausgabe 2/2026
Informationen aus dem Amt Goldberg-Mildenitz
Zurück zur vorigen Seite
Zurück zur ersten Seite der aktuellen Ausgabe

Waldwanderung erfolgt auf eigene Gefahr

Bei Wanderwegen im Wald müssen die Gefahren des Waldes in Kauf genommen werden.

Der Bundesgerichtshof entschied mit dem Urteil vom 02. Oktober 2012 – VI ZR 311/11 wie folgt: „Ein Waldbesucher kann grundsätzlich nicht erwarten, dass der Waldbesitzer Sicherungsmaßnahmen gegen waldtypische Gefahren ergreift (z.B. Astbruch, umstürzende Bäume).“

„Das Betreten des Waldes erfolgt vielmehr auf eigene Gefahr. Damit verbundene Risiken gehören grundsätzlich zum entschädigungslos hinzunehmenden allgemeinen Lebensrisiko. Folglich müssen Wanderer oder Spaziergänger also mit waldtypischen Gefahren auch auf Waldwegen rechen. Er ist in erster Linie selbst für seine Sicherheit verantwortlich.“

Somit bleibt es beim Grundsatz: Wandern im Wald erfolgt auf eigene Gefahr!

Ihr Amt für Bürgerservice