Titel Logo
Heimatbote
Ausgabe 4/2023
Informationen aus dem Amt Goldberg-Mildenitz
Zurück zur vorigen Seite
Zurück zur ersten Seite der aktuellen Ausgabe

Bekanntmachung

Auslegung der Schöffenlisten

Die Liste der Personen, die in den Gemeinden Dobbertin, Neu Poserin, Techentin, Mestlin und der Stadt Goldberg zum Amt eines Schöffen berufen werden können, liegt zu den Öffnungszeiten des Amtes in der Zeit

vom 18.04.2023 bis 25.04.2023

im

Amt Goldberg-Mildenitz

Amt für Zentrale Dienste/Gemeindeentwicklung

Frau Hansch

Lange Straße 102

19399 Goldberg

zu Jedermanns Einsichtnahme aus.

Einsprüche können innerhalb einer Woche, gerechnet vom Ende der Auslegungsfrist, bei der oben genannten Behörde schriftlich oder zu Protokoll mit der Begründung erhoben werden, dass in der Vorschlagsliste Personen aufgenommen wurden, die nach § 32 des Gerichtsverfassungsgesetzes (GVG) in der jeweils geltenden Fassung nicht aufgenommen werden durften oder nach den §§ 33, 34 GVG nicht aufgenommen werden sollten.

Goldberg, den 03.04.2023

i.A. Hansch
Amt Goldberg-Mildenitz