Die Liste der Personen, die in den Gemeinden Dobbertin, Neu Poserin, Techentin, Mestlin und der Stadt Goldberg zum Amt eines Schöffen berufen werden können, liegt zu den Öffnungszeiten des Amtes in der Zeit
vom 18.04.2023 bis 25.04.2023
im
Amt Goldberg-Mildenitz
Amt für Zentrale Dienste/Gemeindeentwicklung
Frau Hansch
Lange Straße 102
19399 Goldberg
zu Jedermanns Einsichtnahme aus.
Einsprüche können innerhalb einer Woche, gerechnet vom Ende der Auslegungsfrist, bei der oben genannten Behörde schriftlich oder zu Protokoll mit der Begründung erhoben werden, dass in der Vorschlagsliste Personen aufgenommen wurden, die nach § 32 des Gerichtsverfassungsgesetzes (GVG) in der jeweils geltenden Fassung nicht aufgenommen werden durften oder nach den §§ 33, 34 GVG nicht aufgenommen werden sollten.
Goldberg, den 03.04.2023