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Heimatbote
Ausgabe 4/2026
Amtliche Bekanntmachungen
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Amtliche Bekanntmachung der Stadt Goldberg

Hier: Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 12 mit der Bezeichnung „Wohnhaus am Reiferweg“

Bekanntmachung der Planaufstellung

Die Stadtvertretung Goldberg hat in ihrer Sitzung am 05.03.2026 die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 12 mit der Bezeichung „Wohnhaus am Reiferweg" beschlossen.

Der Geltungsbereich besteht aus einer Teilfläche des Flurstückes 116 im Flur 13 der Gemarkung Goldberg mit einer Teilflächengröße von ca. 0,1 ha und befindet sich:

• westlich der Kampstraße und

• nördlich des Reiferweges

Mit der Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Errichtung eines Wohnhauses im Bungalowstil einschl. Garage geschaffen werden.

Die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes wird hiermit bekannt gemacht.

Goldberg, den 12.03.2026

 

 

Übersichtsplan über die Lage des Geltungsbereiches des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 12 „Wohnhaus am Reiferweg"