Titel Logo
Heimatbote
Ausgabe 5/2026
Amtliche Bekanntmachungen
Zurück zur vorigen Seite
Zurück zur ersten Seite der aktuellen Ausgabe

Amtliche Bekanntmachung der Gemeinde Techentin

Quelle: Auszug aus dem Liegenschaftskataster, Stand 20.04.2026, Vermessungs- und Geoinformationsbehörde des Landkreis Ludwigslust-Parchim

Hier: Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 5 mit der Bezeichnung „Batteriespeicheranlage beim krausen Baum südlich von Mühlenhof“

Bekanntmachung der Planaufstellung

Die Gemeindevertretung Techentin hat in ihrer Sitzung am 16.04.2026 die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 5 mit der Bezeichung „Batteriespeicheranlage beim krausen Baum südlich von Mühlenhof“ beschlossen.

Der Geltungsbereich besteht aus einer Teilfläche des Flurstücks 134/1 der Flur 1 in der Gemarkung Mühlenhof mit einer Teilflächengröße von ca. 4,5 ha und befindet sich:

-

südlich des Ortsteils Mühlenhof

-

nördlich des geplanten Umspannwerks Herzberg

-

östlich angrenzend an die Kreisstraße von Mühlenhof nach Neu Benthen

Mit der Aufstellung des Vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 5 sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Errichtung einer Batteriespeicheranlage zur Speicherung und Abgabe von Energie aus und in das Übertragungsnetz geschaffen werden.

Die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes wird hiermit bekannt gemacht.

Techentin, den 20.04.2026

 

 

 

Der Bürgermeister

Übersichtsplan über die Lage des Geltungsbereiches des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 5 „Batteriespeicheranlage beim krausen Baum südlich von Mühlenhof“