Quelle: Auszug aus dem Liegenschaftskataster, Stand 20.04.2026, Vermessungs- und Geoinformationsbehörde des Landkreis Ludwigslust-Parchim
Die Gemeindevertretung Techentin hat in ihrer Sitzung am 16.04.2026 die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 5 mit der Bezeichung „Batteriespeicheranlage beim krausen Baum südlich von Mühlenhof“ beschlossen.
Der Geltungsbereich besteht aus einer Teilfläche des Flurstücks 134/1 der Flur 1 in der Gemarkung Mühlenhof mit einer Teilflächengröße von ca. 4,5 ha und befindet sich:
| - | südlich des Ortsteils Mühlenhof |
| - | nördlich des geplanten Umspannwerks Herzberg |
| - | östlich angrenzend an die Kreisstraße von Mühlenhof nach Neu Benthen |
Mit der Aufstellung des Vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 5 sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Errichtung einer Batteriespeicheranlage zur Speicherung und Abgabe von Energie aus und in das Übertragungsnetz geschaffen werden.
Die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes wird hiermit bekannt gemacht.
Techentin, den 20.04.2026
Übersichtsplan über die Lage des Geltungsbereiches des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 5 „Batteriespeicheranlage beim krausen Baum südlich von Mühlenhof“