Aus gegebenen Anlass werden die Pächter der städtischen Garagenflächen darauf hingewiesen, dass die Flächen primär zum Zwecke des Abstellens von Kraftfahrzeugen verpachtet werden.
Die Nutzung der Garage für Feierlichkeiten oder Ähnliches, wird durch den Verpächter nicht gestattet. Es wird auf die Einhaltung einer ordnungsgemäßen Nutzung im Sinne der geschlossenen Pachtverträge hingewiesen.
Vertragswidriges Verhalten kann zur Kündigung des Pachtvertrages führen.