Die nach § 5 Absatz 2 Satz 3 KV M-V erforderliche Anzeige der Hauptsatzung der Gemeinde Dobbertin gegenüber dem Landrat der Kreises Ludwigslust-Parchim als Rechtsaufsichtsbehörde ist am 17.03.2025 erfolgt. Die vorstehende Satzung wird hiermit öffentlich bekannt gemacht.
Die Satzung wird auf der Internetseite der Gemeinde unter: https://gemeinde-dobbertin.de/gemeinde-verwaltung/ortsrecht-satzungen-pdfs/ -> siehe Hauptsatzung veröffentlicht.
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