Liebe Bürgerinnen und Bürger,
wir möchten auf die Einhaltung der Hundehalter–Verordnung des Landes Mecklenburg-Vorpommern sowie der Verordnung über das Halten und Führen von Hunden im Amt Goldberg-Mildenitz hinweisen.
Hunde sind innerhalb geschlossener Ortschaften an einer Leine zu führen sind, die eine ununterbrochene Kontrolle über die Bewegung des Hundes gewährleistet und die Mitnahme von Hunden auf Spielplätzen, an Badestellen oder auf Flächen die als Liegeplätze für Menschen ausgewiesen sind, ist verboten.
Weiterhin hat jeder Hundeführer dafür zu sorgen, dass verursachte Kotverunreinigungen, die durch Tiere auf öffentlichen Straßen, Wegen und Plätzen sowie in Grünanlagen hinterlassen wurden, sofort zu beseitigen sind. Zu diesem Zweck sind verschließbare Beutel oder Behältnisse mitzuführen.
Sollte ein Verstoß gegen diese Verordnung vorliegen, handelt es sich um eine Ordnungswidrigkeit und diese kann mit einer Geldbuße bis zu 5.000 € geahndet werden.
Die oben geannte Satzung finden Sie auf der Seite des Amtes Goldberg-Mildenitz unter Bürgerservice, Ortsrecht & Satzungen.