Hier: | Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 12 mit der Bezeichnung "Wohnhaus am Reiferweg“ |
| Bekanntmachung der Aufhebung der Planaufstellung |
Die Stadtvertretung Goldberg hat in ihrer Sitzung am 11.06.2026 die Aufhebung der Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 12 mit der Bezeichung "Wohnhaus am Reiferweg“ beschlossen.
Mit der Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans sollten die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Errichtung eines Wohnhauses im Bungalowstil einschl. Garage geschaffen werden.
Bei der Novellierung des Baugesetzbuches durch die Bundesregierung wurde der Paragraph 246e, auch bekannt als "Bau-Turbo", eingeführt. Zweck des "Bau-Turbos" ist die Beschleunigung zur Schaffung von neuem und bezahlbarem Wohnraum.
Das geplante Vorhaben hat mit Zustimmung der Stadt Goldberg nunmehr das erforderliche Baurecht auf Grundlage des § 246e BauGB.
Die Aufhebung der Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes wird hiermit bekannt gemacht.
Goldberg, den 15.06.2026
Übersichtsplan über die Lage des Geltungsbereiches des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 12 "Wohnhaus am Reiferweg“ - AUFHEBUNG –