Der Landtag Mecklenburg-Vorpommerns (M-V) hat am 10.07.2024 in seiner 84. Sitzung dieser Legislaturperiode die Änderung des Landesfischereigesetzes M-V beschlossen.
Eine wichtige Änderung ist die Neufassung des § 9 Abs. 1 Landesfischereigesetz zur Entrichtung der Fischereiabgabe.
Ab dem Jahr 2025 muss auch jeder „Gastangler“ aus anderen Ländern und Staaten die Fischereiabgabe in M-V entrichten, unabhängig davon, ob eine Entrichtung in seinem Heimatland erfolgt ist. Die dafür notwendige Änderung der Fischereischeinverordnung M-V wurde am 08.08.2025 bekanntgegeben.
Die Fischereiabgabe für das Jahr 2025 kostet 10 Euro. Sie wird von den örtlichen Ordnungsbehörden und den beteiligten Ausgabestellen als Klebemarke auf einem entsprechenden Nachweisblatt ausgegeben oder kann auch online bezahlt werden (https://erlaubnis.angeln-mv.de/). Die Online-Variante kann ausgedruckt oder auch digital mitgeführt werden.
Digitale Fischereidokumente in MV
Stand: 10.12.2024
aktualisiert: 08.08.2025