Die Gemeinde Prohn freut sich, bekannt zu geben, dass ab dem 01.01.2026 eine Neugeborenen-Prämie in Höhe von 200,00 € an die sorgeberechtigten Personen jedes neugeborenen Kindes gewährt wird. Diese Maßnahme soll frischgebackene Eltern unterstützen und ein Zeichen für die Kinder- und Familienfreundlichkeit in der Gemeinde setzen.
Die Neugeborenen-Prämie kann von den sorgeberechtigten Personen beantragt werden, die mit dem neugeborenen Kind in einem Haushalt mit Haupt- oder alleinigem Wohnsitz und nach der Geburt des Kindes mindestens 12 Monate in der Gemeinde Prohn gemeldet sind.
Die sorgeberechtigte/n Person/en verfügt anstelle des Kindes über die Neugeborenen-Prämie.
Der Antrag auf die Neugeborenen-Prämie muss innerhalb des ersten und zweiten Lebensjahres des Kindes gestellt werden. Dazu sind folgende Unterlagen erforderlich:
Die Neugeborenen-Prämie wird innerhalb eines Monats nach Antragstellung auf das im Antrag angegebene Konto überwiesen, sofern alle satzungsgemäßen Voraussetzungen erfüllt sind. Bitte beachten Sie, dass die Gewährung der Prämie unter dem Vorbehalt der verfügbaren Haushaltsmittel steht. Zu Unrecht erhaltene Prämien können zurückgefordert werden.
Die Gemeinde Prohn möchte mit dieser Maßnahme ein Zeichen setzen und Familien in unserer Gemeinschaft unterstützen. Die Geburt eines Kindes ist ein Grund zur Freude und die Gemeinde möchte dazu beitragen, dass sich Eltern in dieser aufregenden Zeit gut aufgehoben fühlen. Die Gemeinde Prohn heißt Sie und Ihr Neugeborenes herzlich willkommen.
Bei Fragen oder für weitere Informationen steht Ihnen das Amt Altenpleen jederzeit zur Verfügung. Auskunft erteilt: Amt für Bürgerdienste
Einwohnermeldeamt, Telefon: (038323) 45920, Mail: meldeamt@altenpleen.de.