Das Ordnungsamt gibt den Hinweis, dass das Abbrennen von Feuerwerk auch in der Silvesternacht in unmittelbarer Nähe von Kirchen, Kinder- und Altersheimen, Reet- oder Fachwerkhäusern sowie anderer brandempfindlicher Gebäude oder Anlagen verboten ist. Als unmittelbare Nähe wird ein Radius von 200 Meter angesehen.
Für den Amtsbereich Altenpleen bedeutet dies in vielen Gemeinden und Ortsteilen ein Verbot des Abbrennen von pyrotechnischer Gegenstände.