Zum Jahreswechsel gehört für viele Menschen ein buntes Feuerwerk einfach dazu. Damit alle Bürgerinnen und Bürger ein schönes und vor allem sicheres Silvester erleben, möchten wir einige wichtige Hinweise zum Umgang mit Pyrotechnik geben.
Am 31. Dezember und 1. Januar dürfen volljährige Personen Feuerwerkskörper der Kategorie F2 („Silvesterfeuerwerk“) ganz ohne Genehmigung abbrennen.
Bitte nutzen Sie ausschließlich zugelassene Produkte, beachten Sie die Sicherheitshinweise auf der Verpackung und zünden Sie Feuerwerk nur dort, wo es gefahrlos möglich ist.
Einige Gebäude und Anlagen reagieren sehr empfindlich auf Funkenflug. Daher ist das Abbrennen von Feuerwerk in ihrer Nähe verboten. Dazu gehören:
| • | Kirchen |
| • | Krankenhäuser |
| • | Kinder- und Altenheime |
| • | sowie Gebäude mit Reet- oder Strohdach |
Gerade Reetdächer können durch bereits kleine Funken in Brand geraten. Bitte halten Sie deshalb großzügige Sicherheitsabstände ein und vermeiden Sie das Zünden von Feuerwerk in der Nähe solcher Objekte.
So helfen Sie aktiv mit, Schäden zu verhindern und Ihre Nachbarschaft zu schützen.
Damit Ihr Feuerwerk zu einem schönen Erlebnis wird, empfehlen wir:
| • | Feuerwerk nur im Freien und mit ausreichend Abstand verwenden |
| • | Raketen standsicher aufstellen (z. B. in Flaschen in einem Getränkekasten) |
| • | Niemals Feuerwerkskörper aus der Hand zünden |
| • | Keine alkoholisierten Personen mit Pyrotechnik hantieren lassen |
| • | Blindgänger liegen lassen und nicht erneut anzünden |
| • | Tiere und Kinder besonders im Blick behalten |
| • | Brennbare Bereiche wie Schilf, Hecken oder Holzschuppen meiden |
Vielen Dank, dass Sie mit einem sicheren Verhalten dazu beitragen, dass alle gut ins neue Jahr kommen!
Für Feuerwerke vor oder nach dem Jahreswechsel (also vom 2. Januar bis 30. Dezember) benötigen Privatpersonen eine Ausnahmegenehmigung.
Diese kann z. B. für Hochzeiten, runde Geburtstage oder Jubiläen erteilt werden, ist jedoch gebührenpflichtig und nicht garantiert.
Wer hierzu Fragen hat oder einen Antrag stellen möchte, kann sich gern an unser Amt wenden.