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Mitteilungsblatt des Amtes Altenpleen
Ausgabe 12/2025
Amtliche Mitteilungen
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Informationen zum Bundesmeldegesetz

Liebe Bürgerinnen und Bürger,

viele von Ihnen kennen es noch aus früheren Jahren: Im Amtsblatt wurden runde Geburtstage und besondere Jubiläen unserer Mitbürgerinnen und Mitbürger genannt und mit einem Glückwunsch versehen. Diese Tradition hat zur Verbundenheit in unseren Gemeinden beigetragen.

Mit dem Inkrafttreten der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und den neuen Regelungen des Bundesmeldegesetzes (BMG) haben sich jedoch die rechtlichen Rahmenbedingungen geändert. Deshalb möchten wir Sie offen darüber informieren, warum wir Geburtstags-Gratulationen künftig nicht mehr im Amtsblatt veröffentlichen.

Warum ist die Veröffentlichung problematisch?

  • Angaben wie Name, Alter und Geburtstag sind personenbezogene Daten im Sinne der DSGVO. Sobald wir diese Daten im Amtsblatt abdrucken – und damit auch online veröffentlichen – handelt es sich um eine Verarbeitung, für die wir nach Art. 6 DSGVO eine klare Rechtsgrundlage benötigen.
  • Das Bundesmeldegesetz (§ 50 BMG) erlaubt der Meldebehörde zwar, bestimmte Daten zu Alters- und Ehejubiläen an Mandatsträger, Presse oder Rundfunk zu übermitteln. Eine ausdrückliche Erlaubnis zur Veröffentlichung im kommunalen Amtsblatt ergibt sich daraus aber nicht.
  • Die Datenschutzaufsichtsbehörden der Länder weisen ausdrücklich darauf hin, dass Jubiläumslisten im Amtsblatt nicht ohne weiteres zulässig sind und zumindest eine ausdrückliche Einwilligung der betroffenen Personen erfordern würden. Gleichzeitig haben Bürgerinnen und Bürger ein Recht, der Übermittlung von Meldedaten zu Jubiläen zu widersprechen (§ 50 Abs. 5 BMG).
  • Hinzu kommt, dass Amtsblätter heute oft langfristig archiviert und im Internet weltweit abrufbar sind. Für die Betroffenen kann das einen erheblichen Eingriff in ihre Privatsphäre bedeuten, insbesondere bei der Veröffentlichung von vollständigen Namen, Adressen und exakten Geburtsdaten.

Was bedeutet das konkret?

Vor diesem Hintergrund und auf Empfehlung der Datenschutzaufsicht haben wir entschieden:

  • Im Amtsblatt werden keine automatischen Namenslisten von Geburtstagsjubilaren mehr veröffentlicht.
  • Sofern eine Veröffentlichung überhaupt in Betracht kommt, ist hierfür eine ausdrückliche, schriftliche Einwilligung der betroffenen Person erforderlich. Ohne diese Einwilligung erfolgt keine Nennung.
  • Eine bereits erteilte Einwilligung kann jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen werden. Der Widerruf ist formlos bei der Verwaltung möglich.

Unabhängig davon bleibt es natürlich bei den persönlichen Glückwünschen durch Bürgermeister/in und Gemeinde, etwa im Rahmen von Besuchen zu besonderen Alters- oder Ehejubiläen, soweit Sie dies wünschen. Die Wertschätzung für Ihr Lebenswerk und Ihr Engagement in unseren Orten ist von dieser datenschutzrechtlichen Änderung ausdrücklich nicht berührt.

Wir bitten um Ihr Verständnis dafür, dass wir uns an die geltenden datenschutzrechtlichen Vorgaben halten müssen – und danken Ihnen zugleich für Ihr Vertrauen.

Amt Zentrale Dienste