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Mitteilungsblatt des Amtes Altenpleen
Ausgabe 13/2023
Amtliche Mitteilungen
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Mitteilung zur Schnee- und Glättebeseitigung

Nach § 5 der Straßenreinigungsatzungen der jeweiligen Gemeinden sind die Eigentümer der anliegenden Grundstücke zur Schnee- und Glättebeseitigung verpflichtet.

Wir möchten Sie darauf hinweisen und bitten dieser Pflicht nachzukommen, um mögliche Gefahren zu beseitigen und die Gemeindearbeiter zu unterstützen.

Folgende Straßenteile sind zu reinigen:

  • Gehwege einschließlich der gleichzeitig als Radwege gekennzeichneten Gehwege sowie die Verbindungs- und Treppenwege. Als Gehweg gilt auch ein begehbarer Seitenstreifen oder ein für die Bedürfnisse des Fußgängerverkehrs erforderlicher Streifen der Fahrbahn, wenn auf keiner Straßenseite ein Gehweg besonders abgegrenzt ist.

  • die halbe Breite verkehrsberuhigter Straßen.

Bitte nutzen Sie kein Salz zur Schnee- und Glättebeseitigung.

Ihr Ordnungsamt

Amt Altenpleen