Der Amtsausschuss des Amtes Altenpleen hat auf der Grundlage des § 129 der Kommunalverfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern in der Fassung der Bekanntmachung vom 13.07.2011 (GVOBl. M-V S. 777) in seiner Sitzung am 23.01.2023 folgende Aufhebungssatzung beschlossen.
Aufhebung
Die Benutzungs- und Gebührensatzung des Amtes Altenpleen über die Benutzung des Gebäudes der Regionalen Schule Prohn vom 17.12.2012 wird aufgehoben.
Inkrafttreten
Die Aufhebungssatzung zur Benutzungs- und Gebührensatzung des Amtes Altenpleen über die Benutzung des Gebäudes der Regionalen Schule Prohn tritt am Tage nach ihrer öffentlichen Bekanntmachung in Kraft.
Altenpleen, den 24.01.2023