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Mitteilungsblatt des Amtes Altenpleen
Ausgabe 2/2023
Amtliche Bekanntmachungen
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Nutzungs- und Entgeltordnung des Amtes Altenpleen über die Nutzung des Gebäudes der Regionalen Schule Prohn

§ 1

Allgemeines

(1) Das Schulgebäude der Regionalen Schule in Prohn dient der schulischen Ausbildung der 5. bis 10. Klassen. Maßnahmen im Rahmen dieser Zweckbestimmung haben in jedem Fall Vorrang vor jeder anderen Nutzung.

(2) Darüber hinaus stellt das Amt Altenpleen die Aula und den Keramikraum für außerschulische Veranstaltungen für amtsangehörige Vereine, sonstige Veranstalter und Privatpersonen zur allgemeinen Benutzung zur Verfügung.

(3) Das Amt Altenpleen kann Benutzern auf der Grundlage eines Nutzungsvertrages die Aula und den Keramikraum zur Verfügung stellen, soweit dem, eigene Belange nicht entgegenstehen. Bei der Vergabe von Terminen sind folgende Prioritäten einzuhalten:

a)

Veranstaltungen der Regionalen Schule Prohn

b)

Schulungsveranstaltungen des Amtes Altenpleen

c)

Veranstaltungen amtsangehörigen Vereinen zum Zwecke des Übungsbetriebes und Auftritten

d)

Veranstaltungen im Keramikraum

e)

Veranstaltungen privater Nutzung (amtsangehöriger Benutzer haben Vorrecht vor amtsübergreifenden) und eintrittspflichtige Veranstaltungen

(4) Das Amt Altenpleen verurteilt Veranstaltungen mit extremistischen, rassistischen oder antidemokratischen Inhalten. Der Nutzer stellt sicher, dass insbesondere weder die Freiheit und Würde des Menschen in Wort oder Schrift verächtlich gemacht noch Symbole, die im Geist verfassungsrechtlicher oder verfassungswidriger Organisationen stehen oder diese repräsentieren, verwendet oder verbreitet werden.

(5) Ein Rechtsanspruch auf Benutzung besteht nicht.

§ 2

Nutzungsvertrag

(1) Für jede einmalige oder laufend wiederkehrende Benutzung der Aula und des Keramikraumes in dem Gebäude der Regionalen Schule Prohn, ist ein schriftlicher Nutzungsvertrag (Anlage 1) zwischen dem Amt Altenpleen und dem Benutzer abzuschließen. Dieses betrifft nicht die Nutzer unter § 1 Punkt 3 a und b.

(2) Interessenten gemäß § 1 Punkt 3 e stellen, möglichst einen Monat vor der beabsichtigten Nutzung, einen formlosen schriftlichen Antrag an das Amt Altenpleen. Der Antrag muss die Anschrift und Telefonnummer des Nutzers/Veranstalters, Tag, Dauer und Zweck der Veranstaltungen benennen und vom Antragsteller unterschrieben werden.

(3) Veranstaltungen gemäß § 1 Punkt 3 a bis d sollten möglichst bis zum 15. Januar eines jeden Jahres für das laufende Kalenderjahr angemeldet werden.

(4) Weitergehende Regelungen, im Besonderen zu Fragen der Ordnung und Sicherheit, der Haftung und des Rücktritts etc. enthält der Nutzungsvertrag.

§ 3

Nutzungsentgelt

Für alle Veranstaltungen gemäß § 1 Punkt 3 a und c werden keine Entgelte erhoben.

Für die Nutzung der Einrichtung gemäß § 1 Punkt 3 d und e ist ein Entgelt nach dieser Entgeltordnung zu entrichten.

(1) Das Nutzungsentgelt für die Inanspruchnahme der Aula wird auf 100,00 €/Tag festgesetzt.

(2) Die Kaution, die bei ordnungsgemäßer Übergabe nach der Veranstaltung in voller Höhe erstattet wird, beträgt 250,00 €/Tag.

(3) Das Nutzungsentgelt für die Inanspruchnahme des Keramikraumes wird auf 10,00 Euro je angefangener Tag festgesetzt.

§ 4

Befreiung vom Nutzungsentgelt

Das Amt Altenpleen kann in Härtefällen, dass für die Durchführung von Veranstaltungen festgesetzte Benutzungsentgelt ganz oder teilweise erlassen.

Über den Erlass von Benutzungsentgelten entscheidet der Amtsvorsteher.

§ 5

Ausschluss von der Benutzung

Benutzer, die den ihnen nach dieser Nutzungs- und Entgeltordnung obliegenden Pflichten nicht nachkommen, können von der Nutzung ausgeschlossen werden.

Die Entscheidung über den Ausschluss trifft der Amtsausschuss des Amtes Altenpleen.

§ 6

Haftung

Der Benutzer haftet für alle während seiner Nutzung schuldhaft verursachten Schäden als Gesamtschuldner. Auf Verlangen ist ein Versicherungsnachweis vorzulegen.

§ 7

Inkrafttreten

Diese Nutzungs- und Entgeltordnung tritt am Tage nach ihrer Bekanntmachung in Kraft.

Altenpleen, 24.01.2023