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Mitteilungsblatt des Amtes Altenpleen
Ausgabe 3/2024
Amtliche Mitteilungen
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Hinweis an Hundehalter

In der Vergangenheit kommt es immer häufiger zu Beschwerden aufgrund von Hinterlassenschaften der Hunde. Laut § 7 Abs. 3 der Amtsverordnung hat jeder Hundehalter /-führer die Verunreinigung der Tiere unverzüglich zu beseitigen. Ebenso ist das Mitführen von geeigneten Behältnissen oder Tüten verpflichtend und auf Verlangen von Vollzugskräften nachzuweisen.

Wer gegen diese Regelung verstößt, handelt ordnungswidrig. Diese Ordnungswidrigkeit kann mit einer Geldbuße bis 5000,00 € geahndet werden.

Das Ordnungsamt wird verstärkt die Einhaltung der Amtsverordnung kontrollieren. Wir appellieren an jeden Hundehalter, im Sinne eines rücksichtsvollen Miteinander, die Verunreinigungen der Hunde ordnungsgemäß zu entsorgen.

Ordnungsamt
Amt Altenpleen