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Mitteilungsblatt des Amtes Altenpleen
Ausgabe 3/2026
Amtliche Bekanntmachungen
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Bekanntmachung Ladung zur Teilnehmerversammlung und zur Nachwahl von Vorstandsmitgliedern Bodenordnungsverfahren

Staatliches Amt für

Landwirtschaft und Umwelt

Vorpommern

Badenstraße 18, 18439 Stralsund

Az: 31/33258/5433.31-0

Bodenordnungsverfahren:

Preetz

Gemeinden:

Preetz, Prohn, Altenpleen, Niepars

Landkreis:

Vorpommern-Rügen

Ladung zur Teilnehmerversammlung und zur Nachwahl von Vorstandsmitgliedern

Im Auftrag des Vorstandes der Teilnehmergemeinschaft „Preetz“ werden die Grundstückseigentümer und Erbbauberechtigten im Verfahrensgebiet sowie die sonstigen Beteiligten am Bodenordnungsverfahren (gem. § 10 Nr. 2 FlurbG) oder ihre gesetzlichen Vertreter und Bevollmächtigten hiermit zu einer Teilnehmerversammlung sowie zur Nachwahl von Vorstandsmitgliedern eingeladen.

Versammlungstermin:

Donnerstag, den 23.04.2026 um 18:00 Uhr

Versammlungsort:

Gemeindehaus Schmedshagen

(hinter der Feuerwehr)

Stralsunder Straße 28, 18445 Preetz

(OT Schmedshagen)

Tagesordnung:

1.

Information über Bodenordnungsverfahren nach dem Landwirtschaftsanpassungsgesetz (LwAnpG)

2.

Stand des Bodenordnungsverfahrens „Preetz“

3.

Nachwahl von voraussichtlich 3 ordentlichen und 5 stellvertretenden Mitgliedern des Vorstandes der Teilnehmergemeinschaft

4.

Sonstiges

Hinweise zur Nachwahl von Vorstandsmitgliedern:

Mit dem Beschluss über die Anordnung des Verfahrens ist die Teilnehmergemeinschaftdes Bodenordnungsverfahrens „Preetz“ als Körperschaft des öffentlichen Rechts entstanden. Die Teilnehmergemeinschaft ist Trägerin des Verfahrens und besteht aus der Gesamtheit der Eigentümer und Erbbauberechtigten. Für sie handelt als ausführendes Gremium und Interessenvertretung ein aus ehemals 5 Mitgliedern und 5 Stellvertretern bestehender Vorstand.

Durch das Ausscheiden von Mitgliedern und Stellvertretern ist die Nachwahl von Mitgliedern des Vorstandes der Teilnehmergemeinschaft notwendig. Die Mitglieder und Stellvertreter werden von den im Wahltermin anwesenden Teilnehmern mit der Mehrheit der abgegebenen Stimmen gewählt. Teilnehmer, die an der Wahrnehmung des Termins verhindert sind, können sich durch einen Bevollmächtigten vertreten lassen.

Vollmachtsvordrucke können bei der Flurneuordnungsbehörde angefordert werden.

Wahlberechtigt sind alle im Wahltermin anwesenden Grundstückseigentümer und Erbbauberechtigte oder deren Bevollmächtigte. Jeder Teilnehmer oder Bevollmächtigte hat eine Stimme; gemeinschaftliche Eigentümer gelten als ein Teilnehmer. Bevollmächtigte haben sich im Wahltermin durch eine schriftliche Vollmacht des zu vertretenden Eigentümers auszuweisen.

Wählbar sind die Verfahrensbeteiligten aber auch Personen, die nicht am Verfahren beteiligt sind. Ebenso können auch am Wahltermin abwesende Personen gewählt werden, wenn die Bereitschaft hierzu schriftlich im Wahltermin vorgelegt wird. Gewählt sind diejenigen, welche die meisten Stimmen erhalten (§ 21 Abs. 3 FlurbG).

Hinweis:

Die Bekanntmachung dieser Ladung erfolgt ebenfalls auf der Webseite des StALU Vorpommern (https://www.stalu-mv.de/vp/Service/Presse_Bekanntmachungen).

Stralsund, den 10.02.2026

Im Auftrag
gez. Garbers
Abteilungsleiter
Integrierte ländliche Entwicklung