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Mitteilungsblatt des Amtes Altenpleen
Ausgabe 4/2024
Nach Redaktionsschluss eingegangen
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Nach Redaktionsschluss eingegangen

Das Fundbüro des Amtes Altenpleen gibt bekannt, dass erneut zwei Fundgegenstände die Aufbewahrungsfrist erreicht haben. Die Eigentümer haben nunmehr zwei Wochen nach Bekanntgabe (bis 30.04.2024) Zeit, sich mit entsprechendem Eigentumsnachweis im Fundbüro zu melden.

Nach Ablauf der Frist werden die Gegenstände, ein Fahrrad und ein E-Scooter, veräußert.

Fundbüro Altenpleen

038323-45933

ordnungsamt@altenpleen.de